Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

FAQ: Bewerbung an der Universität Halle

Alle Kapitel und Fragen im Überblick

  1. Fragen zum Bewerbungsprozess
    1. Welches Bewerbungsportal ist richtig für mich?
    2. Wie viele Bewerbungen kann ich abgeben?
    3. Was benötige ich beim Ausfüllen der Portale?
    4. Wie kann ich sichergehen, dass meine Angaben korrekt sind?
    5. Ich habe nach Absenden der elektronischen Bewerbung einen Fehler bemerkt. Was nun?
    6. Welche entscheidenden Schritte geschehen nach Abgabe der Bewerbung?
    7. In meinem Account passiert über einen längeren Zeitraum nichts. Woran kann das liegen?
    8. Ich habe einen Ablehnungsbescheid erhalten. Was nun?
    9. Ich habe einen Kombinationsstudiengang gewählt und (nur) eine Teilzulassung erhalten. Was nun?
    10. Zu welchem Zeitpunkt ändern sich meine Online-Zugänge?
  2. Fragen zum Einreichen von Unterlagen
    1. Was ist beim Einreichen von Unterlagen wichtig?
    2. Wie lautet die Postadresse für Bewerbungs-/Einschreibunterlagen?
    3. Kann ich Bewerbungsunterlagen auch persönlich vorbeibringen?
    4. Sollte ich den Versand beschleunigen, in dem ich einen Expressdienstleister/Kurier beauftrage?
    5. Ich habe mich am (vor)letzten Tag der Frist beworben und wohne nicht in der Nähe. Was kann ich tun?
    6. Was bedeutet „Nachreichfrist“?
    7. Ich habe bereits Unterlagen an die Universität geschickt, mittlerweile aber einen Fehler festgestellt.
    8. Bekomme ich meine Bewerbungsunterlagen zurück?
  3. Fragen in Bezug auf ein früheres oder weiteres Studium
    1. Ich habe zuvor bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland studiert bzw. bin derzeit noch dort eingeschrieben. Was muss ich tun?
    2. Ich möchte bei Ihnen ein Studium aufnehmen, habe aber in einem gleichartigen Studiengang schon einmal eine Prüfung endgültig nicht bestanden.
    3. Ich habe bereits ein Studium erfolgreich absolviert. Nun möchte ich mit einem anderen (grundständigen) Studium noch einmal neu durchstarten.
    4. Ich bin bereits an der Universität Halle eingeschrieben. Kann ich mich für einen weiteren Studiengang bewerben oder einschreiben?
    5. Ich habe mich zeitgleich an mehreren Hochschulen beworben und wurde anderswo bereits eingeschrieben. Kann ich mich trotzdem stattdessen noch hier bewerben/einschreiben und einen Platz in Halle annehmen?
    6. Ich habe mich zeitgleich an mehreren Hochschulen beworben und habe mich zunächst für Halle entschieden. Nun möchte ich doch anderswo beginnen.
  4. Fragen zu Besonderheiten bei Master-Bewerbungen
    1. Warum ist der Studienplatz bei einer Master-Bewerbung „ohne NC“ nicht genauso garantiert wie beim Bachelor?
    2. Ich befinde mich derzeit noch im Bachelorstudium und will nahtlos mit einem Master fortsetzen. Der geforderte Abschluss liegt also noch gar nicht vor. Was nun?
    3. Ich studiere bereits an der Universität Halle und plane den nahtlosen Übergang vom Bachelor in den Master. Welche Besonderheiten gelten?
  5. Organisatorisches rund um Bewerbung und Studieneinstieg
    1. Bevor ich mich überhaupt bewerbe oder einschreibe: Wie gelingt mir die richtige Studienwahl?
    2. Ist ein Studium kostenfrei?
    3. Was ist eine Zweithörerschaft?
    4. Kann ich bei eigener Abwesenheit eine andere Person mit einer Vollmacht ausstatten?
    5. Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Müssen meine Eltern die Bewerbung abwickeln und Unterschriften leisten, solange ich minderjährig bin?
    6. Die Einschreibung in NC-freie Studiengänge ist noch bis kurz vor Semesterbeginn möglich. Ist es problematisch, wenn zwischen Bewerbung und Studienbeginn nur wenig Zeit liegt?
    7. Ich habe mit den Einschreibunterlagen zwei TAN erhalten. Was hat es mit diesen Transaktionsnummern auf sich?
    8. Welche Themen sind rund um Bewerbung und Studienbeginn noch relevant?

Fragen zum Bewerbungsprozess

Welches Bewerbungsportal ist richtig für mich?

In Abhängigkeit von bestimmten Kriterien (Fächerwahl; Herkunft Ihrer Zeugnisse; Nationalität) unterscheiden sich die Wege für die Registrierung und Abgabe von Bewerbungen. Auf unserer Bewerbungsseite beschreiben wir alle Fallgruppen und führen Sie ins richtige Portal.

Wie viele Bewerbungen kann ich abgeben?

Das ist von Ihrem Studienwunsch abhängig. Handelt es sich um Ihren ersten Studienbeginn überhaupt, können Sie dafür zwei gleichwertige Bewerbungen über das uni-eigene Portal abgeben.

Wenn Sie sich für Studienangebote interessieren, bei denen die Bewerbung über das Portal Hochschulstart erforderlich ist (z. B. Medizin, Psychologie, Erziehungswissenschaft), sind diese Bewerbungen zusätzlich möglich. Sie müssen diese Bewerbungen in eine Reihenfolge bringen und erhalten daraufhin entlang dieser Priorisierung – hoffentlich! – Zulassungsangebote. Wir empfehlen unbedingt die Video-Tutorials und Erläuterungen auf deren Webseiten.

Was benötige ich beim Ausfüllen der Portale?

Zuallererst: Ruhe und Zeit. Korrekte Angaben sind sehr wichtig. Halten Sie außerdem die Nachweise bereit, die Sie für Ihr Studium brauchen (z. B. Abiturzeugnis, vorherige Studienzeiten), weil Sie Angaben daraus in die Eingabemaske übertragen müssen.

Wie kann ich sichergehen, dass meine Angaben korrekt sind?

Teilweise werden Ihre Angaben automatisch sofort geprüft (inkonsistente/fehlende Angaben). Für individuelle Angaben liegt der Ball aber komplett in Ihrem Spielfeld. Besonders wichtig: korrekte Angaben bei zulassungsrelevanten Daten. Sie haften für wahrheitswidrige Angaben, auch wenn diese versehentlich erfolgt sind.

Nutzen Sie beim Ausfüllen des Portals die angebotenen Hilfetexte. Fragen Sie im Zweifel bei uns nach.

Ich habe nach Absenden der elektronischen Bewerbung einen Fehler bemerkt. Was nun?

  • Grundständiges Studium mit NC-Fächern: Ihre Bewerbung kann bis zum Ablauf der Bewerbungfrist bearbeitet oder zurückgezogen werden.
  • Grundständiges Studium ohne NC: Bis wir Ihre Einschreibung bearbeitet haben, können Sie im Portal Ihren Studienwunsch bearbeiten oder zurückziehen.
  • Master-Studium (anderes Bewerbungsportal): Betrachten Sie die bisherige Master-Bewerbung als gegenstandslos. Geben Sie stattdessen eine weitere Bewerbung ab und reichen Sie Ihre Anträge und Unterlagen unter der neuen Bewerbernummer ein (oder andersherum: schicken Sie also bitte keine Dokumente unter der Bewerbernummer der "falschen/ungewollten" Bewerbung an uns).

Welche entscheidenden Schritte geschehen nach Abgabe der Bewerbung?

Wir informieren Sie im Portal – und parallel dazu per Mail – bei Problemen mit Ihren Unterlagen (z. B. fehlende Nachweise). Dann müssen Sie umgehend reagieren. Bei Bewerbung für NC-Studiengänge führen nicht fristgemäß vollständig vorliegende Bewerbungsunterlagen zum Ausschluss aus den Vergabeverfahren.

Sie sehen auch, ob Ihr Antrag bearbeitet ist.

Bescheide (Zulassung/Ablehnung) werden in der Regel elektronisch im Portal zur Verfügung gestellt (Ausnahme: Losverfahren).

Die fristgemäße Studienplatzannahme nach Zulassung für ein Studium mit NC-Anteil(en) erledigen Sie „digital“. Nur bei Master-Bewerbungen ist derzeit noch eine postalische Annahmeerklärung erforderlich.

Auch weitere wichtige Schritte auf dem Weg zur Immatrikulation (z. B. Zahlung des Semesterbeitrags, Upload eines Passbilds) erfolgen weitgehend online. Achten Sie dennoch darauf, ob Sie zur Einreichung schriftlicher Unterlagen aufgefordert werden.

In meinem Account passiert über einen längeren Zeitraum nichts. Woran kann das liegen?

Meist ist dies völlig normal und hat nichts mit nicht eingegangenen Unterlagen zu tun. In der Bewerbungs-Hochphase erreichen uns in kurzer Zeit tausende Anträge. Bei der Bearbeitung haben Fristsachen (besonders NC-Bewerbungen) Vorrang.

Auch wenn eine NC-Bewerbung ins Auswahlverfahren einbezogen wird, könnte es zu einer längeren „Durststrecke“ führen – vor allem, wenn Sie nicht in erster Instanz („Hauptverfahren“) eine Zulassung erhalten. Sofern eine spätere Zulassung („Nachrückverfahren“) noch theoretisch möglich ist, erhalten Sie zunächst weder eine Zwischenmeldung noch einen Ablehnungsbescheid.

Individuelle Auskünfte hierzu sind nicht möglich. Stattdessen informieren wir auf unseren Webseiten zum Verfahrensstand transparent und tagesaktuell über den laufenden Prozess.

Ich habe einen Ablehnungsbescheid erhalten. Was nun?

Ablehnungsbescheide erfolgen üblicherweise erst, wenn auch ein Nachrücken nicht mehr wahrscheinlich ist. Nur in seltenen Konstellationen (z. B. weiteres Nachrückverfahren) kann es doch noch zu einem Zulassungsangebot kommen.

Wenn Sie in Ihrem Wunschstudium keinen Platz erhalten, vertrauen Sie bitte nicht blind halbgaren Lösungen, die unter Studierenden kolportiert werden. Klassische Versuche: Einen ähnlichen Bachelor beginnen, um später ins Lehramt umzusteigen. Ein Platzhalterfach belegen und später erneut bewerben. Sekundarschullehramt beginnen, um irgendwann „auf Gymnasium“ zu wechseln. Solche Vorhaben bei NC-beschränkten Fächern sind hochriskant. Wir empfehlen dringend, sich in Sachen Bewerbungsstrategie an die Studienberatung zu wenden.

Vielleicht finden Sie im NC-freien Angebot einen guten Plan B? Einschreibungen sind hier noch deutlich länger möglich – mit vereinfachtem Prozess für vorher abgelehnte Bewerber*innen, Infos siehe Ablehnungsbescheid.

Auch für NC-Fächer ist noch nicht alles zu spät: Restplätze vergeben wir im Losverfahren.

Ich habe einen Kombinationsstudiengang gewählt und (nur) eine Teilzulassung erhalten. Was nun?

Einschreibungen sind grundsätzlich nur in vollständige Studiengänge möglich (bei Bachelor: 180 Leistungspunkte; bei Lehramt Sekundarschule/Gymnasium: zwei Fächer derselben Schulstufe; der Vermerk Grundlagenstudium bei Lehramt ist technisch bedingt und nicht relevant).

Um Ihren „Teilerfolg“ zu sichern, müssen Sie daher bei der fristgemäßen (!) Studienplatzannahme ergänzend ein anderes, zulassungsfreies Fach wählen. Bei Kombi-Bewerbungen kommt dies häufig vor – überlegen Sie also schon vorab, welche Alternative aus dem Spektrum der Nicht-NC-Fächer in solch einem Fall in Frage käme (das Fach muss kombinierbar sein, und Sie müssen etwaige fachspezifische Voraussetzungen erfüllen).

Nur so bleibt auch die Chance erhalten, Ihre Wunsch-Kombination doch noch zu erhalten, wenn es im anderen Fach später zu einem Studienplatzangebot im Nachrückverfahren kommt. Das „Wegtauschen“ des NC-freien Fachs ist dann selbstverständlich möglich!

Zu welchem Zeitpunkt ändern sich meine Online-Zugänge?

Wenn Ihre Einschreibung erfolgreich war, bekommen Sie von uns mit Ihren Einschreibunterlagen neue Zugangsdaten für das Löwenportal mit der Rolle „Student:in“. Die Bewerbungsportale sind dann obsolet.

Nutzen Sie fortan diesen neuen Zugang für die studentische Selbstverwaltung (TAN-Listen, Modulanmeldung, Bescheinigungen) im Löwenportal.

Apropos Module: Der Zeitraum zur Modulanmeldung beginnt erst kurz vor Semesterbeginn – bitte beachten Sie hierzu die Angaben auf der Löwenportal-Startseite.


Fragen zum Einreichen von Unterlagen

Was ist beim Einreichen von Unterlagen wichtig?

  • Das Einreichen „normaler“ Kopien ist zunächst ausreichend. Das Immatrikulationsamt behält sich vor, die Echtheit der Unterlagen durch Stichproben zu prüfen. Sie müssen daher im späteren Verlauf jederzeit in der Lage sein, das Original oder eine beglaubigte Kopie des Originals vorzulegen.
  • Reichen Sie keine überflüssigen Dinge ein (Bewerbungsmappen, Merkblätter).
  • Bei jedem Postversand: Achten Sie auf das Briefporto! Nicht ausreichend frankierte Sendungen werden von unserer Poststelle nicht angenommen.
  • Wo immer ein schriftlicher Antrag gefordert ist (Master-Bewerbungen): Ihre Unterschrift! Das mag banal klingen, ist aber ein häufiger Fehler, durch den Anträge schlichtweg „ungültig“ bleiben. Das kann die Bewerbung verlangsamen oder schlimmstenfalls platzen lassen.

Wie lautet die Postadresse für Bewerbungs-/Einschreibunterlagen?

Unsere Postadresse befindet sich unter anderem auf Zulassungsanträgen und sonstigen Formularen. Sie lautet:

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Abteilung 1, Immatrikulationsamt
06099 Halle (Saale)

Kann ich Bewerbungsunterlagen auch persönlich vorbeibringen?

Ja, sehr gern. Nutzen Sie hierfür unsere zwei Briefkästen am Universitätsplatz. Diese Option spart nicht nur das Porto, sondern garantiert auch den fristgerechten Posteingang, gerade bei Last-Minute-Bewerbungen oder engen Nachreichfristen.

Sollte ich den Versand beschleunigen, in dem ich einen Expressdienstleister/Kurier beauftrage?

Wir empfehlen dies nicht. Unsere Postfachadresse wird von diversen Versendern nicht als zustellfähig akzeptiert. Unter unserer Hausanschrift hingegen ist die Annahme der Sendung nicht garantiert und auch nicht vorgesehen.

Ich habe mich am (vor)letzten Tag der Frist beworben und wohne nicht in der Nähe. Was kann ich tun?

Mit Blick auf die vorangegangene Frage: Bringen Sie Ihre Sendung schnellstmöglich und vollständig mit normaler Post auf den Weg.

Wenn es erforderlich ist, dass ein unterschriebener (!) Antrag zwingend bis zur genannten Ausschlussfrist bei uns vorliegt (z. B. Master-Bewerbungen), erlauben wir den Versand dieses Antrags per Fax an uns. Die Faxnummer lautet 0345 55-27514.

Senden Sie hierbei nur die Seiten des Antrags. Wir akzeptieren dies als fristwahrenden Eingang, sofern die Sendung mit allen weiteren nötigen Unterlagen innerhalb der Nachreichfrist ohne fehlende Dokumente eingetroffen ist.

WICHTIG: Der Versand per Fax ist die einzige akzeptierte Alternative. Eine Mail mit gescanntem Dokument ist nicht gleichrangig und wird NICHT akzeptiert.

Was bedeutet „Nachreichfrist“?

Gelegentlich sind eingehende Sendungen nicht vollständig oder enthalten Formfehler. Für solche Fälle gilt die jeweils angegebene Nachreichfrist, die sich wiederum auf den Posteingang bezieht.

Ein typischer Fall für ein geplantes Nachreichen ist beispielsweise ein spät ausgehändigtes Zeugnis, dessen Kopie noch bei uns eingehen muss.

Wiederum ganz wichtig: Die Nachreichfrist gilt NICHT, falls unterschriebene Zulassungsanträge einzureichen sind (z. B. Master). Hier gibt es keinen Plan B.

Ich habe bereits Unterlagen an die Universität geschickt, mittlerweile aber einen Fehler festgestellt.

Teilen Sie uns bitte per E-Mail () unter Angabe Ihrer Bewerbernummer nötige Korrekturen mit oder kündigen eine Nachlieferung an. Änderungen Ihrer Daten werden dann vom Immatrikulationsamt vorgenommen.

Bekomme ich meine Bewerbungsunterlagen zurück?

Nein, weder bei Zulassung noch bei Ablehnung.


Fragen in Bezug auf ein früheres oder weiteres Studium

Ich habe zuvor bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland studiert bzw. bin derzeit noch dort eingeschrieben. Was muss ich tun?

In diesen Fällen benötigen wir vor der Einschreibung auch eine Exmatrikulationsbescheinigung der früheren Hochschule(n) mit Angabe der Hochschul- und Urlaubssemester. Sofern Sie derzeit noch andernorts eingeschrieben sind, benötigen wir stattdessen eine Studienzeitbescheinigung mit Angabe der Hochschul- und Urlaubssemester.

Ich möchte bei Ihnen ein Studium aufnehmen, habe aber in einem gleichartigen Studiengang schon einmal eine Prüfung endgültig nicht bestanden.

Setzen Sie sich unbedingt mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung, um zu klären, ob eine Immatrikulation in den gewählten Studiengang noch möglich ist. Für Medizin und Zahnmedizin und Rechtswissenschaft (1. Juristisches Examen) ist dies definitiv ausgeschlossen.

Sollte sich erst nach der Immatrikulation herausstellen, dass Sie aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes den Prüfungsanspruch in dem an der MLU gewählten Studiengang bereits verloren haben, wird die Immatrikulation wieder aufgehoben (§ 29 Abs. 2 Ziff. 4 HSG LSA vom 1.7.2021 , GVBl. LSA 2021, 368, 369 in der derzeit gültigen Fassung).

Ich habe bereits ein Studium erfolgreich absolviert. Nun möchte ich mit einem anderen (grundständigen) Studium noch einmal neu durchstarten.

Beachten Sie in solchen Fällen unsere Themenseiten zum (gebührenpflichtigen!) Zweitstudium.

Ich bin bereits an der Universität Halle eingeschrieben. Kann ich mich für einen weiteren Studiengang bewerben oder einschreiben?

Ja. Die Aufnahme eines weiteren Studiums ist allerdings nur zeitversetzt möglich (ab 3. Fachsemester). Außerdem müssen Sie durch Leistungsnachweise belegen, dass das bereits bestehende Studium ernsthaft verfolgt wird.

Für NC-Studiengänge unterliegen Sie denselben Regelungen und Fristen wie „neue“ Bewerber*innen, wobei Sie auf einige bereits aktenkundige Dokumente (z. B. Passbild für die USC) verzichten können. Den Bewerbungsunterlagen trotzdem nochmals beizulegen ist eine Kopie des qualifizierenden Zeugnisses/Abschlusses.

Die Aufnahme eines NC-freien weiteren Studiums funktioniert durch Einreichen dieses Formulars innerhalb der Einschreibfristen.

Müssen Sie für Ihre zusätzliche Studienwahl fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen (Sprachkenntnisse, Eignungstests, ...) erfüllen? Dann benötigen wir darüber natürlich einen Nachweis.

Sobald Sie später Ihr „erstes“ Studium erfolgreich abschließen, gilt das noch laufende Studium als (gebührenpflichtiges) Zweitstudium.

Ich habe mich zeitgleich an mehreren Hochschulen beworben und wurde anderswo bereits eingeschrieben. Kann ich mich trotzdem stattdessen noch hier bewerben/einschreiben und einen Platz in Halle annehmen?

Sofern dies innerhalb der Fristen geschieht (und Sie in NC-Studiengängen noch keine Zulassung ausgeschlagen haben), heißen wir Sie gern bei uns willkommen. Machen Sie die Immatrikulation bei der anderen Hochschule rückgängig und reichen Sie bei uns eine Exmatrikulationsbescheinigung von dort mit ein.

Ich habe mich zeitgleich an mehreren Hochschulen beworben und habe mich zunächst für Halle entschieden. Nun möchte ich doch anderswo beginnen.

Sofern Sie sich für ein NC-Fach beworben, eine Zulassung erhalten haben und den Studienplatz nicht annehmen möchten, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Gerne können Sie auch aktiv per E-Mail () informieren. Wir vergeben den Studienplatz anderweitig und löschen Ihre Daten gemäß gesetzlicher Bestimmungen.

Nach einer Studienplatzannahme oder einer Bewerbung auf NC-freie Fächer: Sofern Sie für eine Immatrikulation noch nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, schreiben wir Sie auch nicht ein. Melden Sie sich bitte kurz bei uns, mehr ist nicht erforderlich.

Die Einschreibung ist bereits erfolgt? > Themenseite Studienplatzrückgabe


Fragen zu Besonderheiten bei Master-Bewerbungen

Warum ist der Studienplatz bei einer Master-Bewerbung „ohne NC“ nicht genauso garantiert wie beim Bachelor?

Während wir Sie in die meisten grundständigen Studiengänge einzig auf Basis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) direkt einschreiben können, muss auf dem Weg zu Ihrem Master-Studium grundsätzlich das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen geprüft werden. Diese beschreiben wir detailliert auf den Studiengang-Webseiten   .

Meist handelt es sich dabei um die Frage, ob Ihr qualifizierender erster Hochschulabschluss „einschlägig“ ist, also ob beispielsweise die im Bachelor erbrachten Leistungen quantitativ und qualitativ zur Vertiefung im Master ausreichen. Diese Prüfung übernimmt das jeweilige Institut. Ihre Bewerbung dreht sozusagen eine Extrarunde.

Kommt das Institut zu dem Entschluss, dass der eingereichte Abschluss nicht genügt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid direkt von dort.

Ich befinde mich derzeit noch im Bachelorstudium und will nahtlos mit einem Master fortsetzen. Der geforderte Abschluss liegt also noch gar nicht vor. Was nun?

Wir immatrikulieren Sie dann „unter Vorbehalt“, wenn Sie ersatzweise eine Fächer- und Notenübersicht über mindestens 2/3 der innerhalb des laufenden Gesamtstudiums zu erbringenden Leistungen mit ausgewiesener Durchschnittsnote einreichen. Sollte dieses Dokument keine Verifikationsnummer ausweisen, muss es vom zuständigen Prüfungsamt ausgestellt/bestätigt sein.

Für den Abschluss und das Nachreichen der Zeugniskopie an das Immatrikulationsamt haben Sie ab Studienbeginn dann vier Monate Zeit (Start im Wintersemester: Frist 31. Januar des Folgejahrs; Start im Sommersemester: Frist 31. Juli), anderenfalls wird die Einschreibung nachträglich aufgehoben.

Ich studiere bereits an der Universität Halle und plane den nahtlosen Übergang vom Bachelor in den Master. Welche Besonderheiten gelten?

Bezüglich des noch offenen Abschlusses gelten die in der vorigen Frage dargestellten Regelungen. Allerdings genügt als Nachweis hier der Notenspiegel aus dem Löwenportal.

Wer aus Bachelorstudiengängen der MLU in den anschließenden Master gleichen Namens wechseln möchte, muss keinen Nachweis der Einschlägigkeit erbringen. Welche „einschlägigen“ Bachelorstudiengänge dies betrifft, haben wir in einer Tabelle zusammengefasst.

Und: Melden Sie sich noch aus dem Bachelorstudium heraus (innerhalb der Rückmeldeperiode) durch Überweisung des Semesterbeitrags zurück. Wenn sich Ihre Pläne ändern bzw. Ihre Masterbewerbung nicht erfolgreich ist, erstatten wir Ihnen das Geld zurück.


Organisatorisches rund um Bewerbung und Studieneinstieg

Bevor ich mich überhaupt bewerbe oder einschreibe: Wie gelingt mir die richtige Studienwahl?

Soll ich studieren? Was unterscheidet Unis von Fachhochschulen? Welches Studium passt und was kann ich hinterher damit anfangen? Wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz? Zu Fragen wie diesen bietet die Allgemeine Studienberatung eine weitere FAQ-Seite an – und ist natürlich auch für individuelle Gespräche die erste Anlaufstelle für Studieninteressierte.

Ist ein Studium kostenfrei?

Es gibt keine Studiengebühren (jedenfalls nicht für ein Erststudium), aber obligatorische Semesterbeiträge zur solidarischen Finanzierung studentischer Angebote wie etwa Mensa und Semesterticket. Details hierzu erläutern wir auf den Themenseiten Studiengebühr und Rückmeldung/Semesterbeitrag.

Was ist eine Zweithörerschaft?

Zweithörerschaften berechtigen Studierende einer anderen Hochschule nach erfolgter Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der MLU. Zweithörerschaften sind an der MLU nur im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zu bestimmten Studiengängen mit anderen Hochschulen möglich. Dies betrifft zurzeit bestimmte Studiengänge an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle sowie an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle.

Hinweis: Eine Immatrikulation als Haupthörer in ein und demselben NC-Studiengang an mehreren Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes ist unzulässig.

Kann ich bei eigener Abwesenheit eine andere Person mit einer Vollmacht ausstatten?

Ja, Sie können eine andere Person zur Übernahme der notwendigen Schritte bevollmächtigen. Fügen Sie den einzureichenden Unterlagen bitte eine entsprechende Vollmacht bei.

Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Müssen meine Eltern die Bewerbung abwickeln und Unterschriften leisten, solange ich minderjährig bin?

Nein. Studieninteressierte gelten in Sachsen-Anhalt ab 16 Jahren als handlungsfähig (gemäß Hochschulgesetz), daher sind für alle Aspekte rund um Einschreibung und Studium keine Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten oder ähnliche Vollmachten erforderlich.

Die Einschreibung in NC-freie Studiengänge ist noch bis kurz vor Semesterbeginn möglich. Ist es problematisch, wenn zwischen Bewerbung und Studienbeginn nur wenig Zeit liegt?

Unter Umständen: ja. Wer sich „auf den letzten Drücker“ bewirbt und daher Anträge/Unterlagen erst spät einreichen kann, muss davon ausgehen, dass Studienunterlagen und Studierendenausweis erst nach dem Studienstart eintreffen. Manche organisatorischen Notwendigkeiten (Modulanmeldung/Platzbuchung für Lehrveranstaltungen) sind dann erst verzögert möglich. In solchen Fällen sollten Sie sich an das zuständige Prüfungsamt wenden.

Ich habe mit den Einschreibunterlagen zwei TAN erhalten. Was hat es mit diesen Transaktionsnummern auf sich?

Mit diesen Nummern schalten Sie eine Liste weiterer TAN frei, die Sie im Studium brauchen. > Themenseite Das Studium organisieren

Welche Themen sind rund um Bewerbung und Studienbeginn noch relevant?

Schauen Sie sich gern begleitend auf unseren Themenseiten um. Hier eine Auswahl:

Studienangebot    | Hochschulzugangsberechtigung | Auswahlverfahren und Numerus Clausus, mit Infos zu Prozessablauf, Wartesemestern, Nachrückverfahren etc. | Losverfahren | Semesterbeitrag | Krankenversicherung | Studierendenausweis/USC | Studierenden-Service-Center | Höhere Fachsemester | Anerkennung von Leistungen | Studienplatzrückgabe | Studiengangwechsel | Zweitstudium | Gasthörerschaft | Unibund Halle-Jena-Leipzig | Welcome-Portal für Erstsemester   

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