Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Einschreibung ins Promotionsstudium

Die Immatrikulation als Promotionsstudentin/ Promotionsstudent erfolgt durch das Immatrikulationsamt im SSC.

Dafür senden Sie uns diese Unterlagen (ersatzweise persönlich bzw. postalisch):

  • ausgefüllter Antrag Anmeldung zum Promotionsstudium,
  • die Hochschulzugangsberechtigung sowie das letzte Zeugnis Ihres Hochschulabschlusses (Master, Diplom usw.) in einfacher Kopie,
  • schriftliche Bestätigung von der betreuenden Professur über die voraussichtliche Dauer der Betreuung (Betreuungsbestätigung),
  • zusätzlich bei Einschreibung an den Philosophischen Fakultäten I und II sowie an der Naturwissenschaftlichen Fakultät I: schriftliche Bestätigung der Fakultät über die erfolgte Annahme als Doktorand*in,
  • Nachweis der Überweisung des Semesterbeitrages,
  • digitales Passbild für Ihren Studierendenausweis (ersatzweise als Antrag mit aufgeklebtem Foto).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Merkblatt.

Hinweis - Dauer der Immatrikulation als Promotionsstudierende(r)

Auf Antrag können Doktoradinnen/ Dokotranden für höchstens zehn Semester als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent immatrikuliert werden.

Nach Ablauf dieser Frist ist eine Verlängerung der Immatrikulation nur möglich, wenn der zuständige Promotionsausschuss und die Betreuerin oder der Betreuer dies schriftlich befürworten.
Dabei soll angegeben werden, wann das Promotionsvorhaben voraussichtlich beendet werden wird.

Der Verlängerungsantrag ist spätestens einen Monat vor dem Ablauf des zehnten Semesters zu stellen.

Formulare und Merkblätter

Rechtsgrundlagen

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