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Promotionsstudium
Übersicht
Einschreibung
Die Immatrikulation als Promotionsstudentin/ Promotionsstudent erfolgt durch das Immatrikulationsamt im SSC.
Die dazu erforderlichen Unterlagen können persönlich abgegeben oder per Post zugeschickt werden.
Folgende Unterlagen werden für die Immatrikulation benötigt:
- ausgefüllter Antrag "Anmeldung zum Promotionsstudium",
- die Hochschulzugangsberechtigung sowie das letzte Zeugnis Ihres Hochschulabschlusses (Master, Diplom usw.) in einfacher Kopie,
- schriftliche Bestätigung Ihres/r betreuenden Hochschulprofessors/in über das Thema der Dissertation sowie über die voraussichtliche Dauer der Betreuung (Betreuerbestätigung),
- Bei Einschreibung an den Philosophischen Fakultäten I und II sowie an der Naturwissenschaftlichen Fakultät I – schriftliche Bestätigung der Fakultät über die erfolgte Annahme als Doktorand/in,
- Nachweis der Überweisung des Semesterbeitrages,
- Antrag auf Ausstellung eines Studierendenausweises (Uni-Service-Card) mit Passbild.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Merkblatt.
Hinweis - Dauer der Immatrikulation als Promotionsstudierende(r)
Auf Antrag können Doktoradinnen/ Dokotranden für höchstens zehn Semester als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent immatrikuliert werden.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Verlängerung der Immatrikulation nur möglich, wenn der zuständige Promotionsausschuss und die Betreuerin oder der Betreuer dies schriftlich befürworten.
Dabei soll angegeben werden, wann das Promotionsvorhaben voraussichtlich beendet werden wird.
Der Verlängerungsantrag ist spätestens einen Monat vor dem Ablauf des zehnten Semesters zu stellen.
Formulare und Merkblätter
- Formular für die Einschreibung zum Promotionsstudium
- Merkblatt zur Einschreibung zum Promotionsstudium
- Formular über die Betreuung im Promotionsstudium
- Antrag auf Ausstellung eines Studierendenausweises (Uni-Service-Card)
- Formulare für internationale Promotionsstudierende