Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Hilfsantrag

Über unser Online-Bewerbungsportal können Sie nur EINE gültige Bewerbung einreichen (siehe Grundsätzliche Hinweise zur Bewerbung).

Während dieses Prozesses werden Sie gefragt, ob Sie – neben dem Hauptantrag – einen sogenannten Hilfsantrag stellen möchten. „Plan B“, sozusagen.

Angesichts geringer Erfolgsaussichten möchten wir jedoch deutlich kommunizieren, dass ein solcher Antrag nur selten berücksichtigt werden kann:

  • Bei Bewerbungen auf einen NC-freien Studiengang (im Hauptantrag) ist ein Hilfsantrag nutzlos.
    In einen NC-freien Studiengang schreiben wir Sie garantiert und direkt ein, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und keine Fristen versäumen. Ein Hilfsantrag würde also gar nicht erst berücksichtigt.
  • Bei Bewerbungen auf einen NC-Studiengang ist die Angabe eines weiteren NC-Studiengangs im Hilfsantrag zwar sinnvoll, dessen Berücksichtigung aber mit hohen Hürden verbunden.
    Hilfsanträge reihen sich erst nach den Hauptanträgen für diesen Studiengang ein. Nur wenn im benannten „Ersatzstudiengang“ nach Zulassung aller Bewerber*innen mit Hauptantrag noch Plätze frei geblieben sind, kommen die Hilfsanträge zum Tragen. Die Wahl eines „chronisch stark nachgefragten“ NC-Studienganges (z. B. Ernährungswissenschaften oder Lehramt an Grundschulen) im Hilfsantrag ist daher quasi aussichtslos. Lassen Sie sich hierzu gern vom Team der Allgemeinen Studienberatung beraten   . Auch ein Blick in die NC-Tabellen der Vorjahre kann sich lohnen.
  • Bei Bewerbungen auf einen NC-Studiengang könnten Sie im Hilfsantrag einen Studiengang ohne NC angeben. Das verkürzt allerdings „nur“ Ihren Weg in einen ohnehin garantierten Studienplatz.
    Mit dieser Konstellation unterlaufen Sie zwar den eigentlichen Sinn des Hilfsantrags, haben aber im Falle eines Scheiterns bei Ihrer ersten (NC-)Wahl „schon mal den Fuß in der Tür“. Konkret: Nach Eingang Ihres Ablehnungsbescheids können Sie bei uns ohne erneuten Bewerbungsprozess die Einschreibung ins hilfsweise beantragte NC-freie Studium aktivieren lassen. Wir nutzen dafür die Angaben aus der erfolglosen Bewerbung. Eine Mail an unter Angabe der Bewerbernummer genügt.

Das sollten Sie noch wissen:

  • Es kursiert die falsche Annahme, dass sich die Chancen erhöhen, wenn im Hilfsantrag noch einmal dieselbe Wahl wie im Hauptantrag erfolgt. Der oben in Punkt 2 beschriebene Ablauf zeigt, dass dies abwegig ist.
  • Für Hilfsanträge werden nur Zulassungsbescheide versendet. Im Umkehrschluss: Sie erhalten also keinen Ablehnungsbescheid, wenn Ihr Hilfsantrag nicht berücktichtigt werden konnte.
  • Die Bearbeitung von Hilfsanträgen hängt von vielen Faktoren ab und kann sich daher über einen längeren Zeitraum erstrecken. Aufgrund der grundsätzlich geringen Erfolgsaussichten ist „Plan C“ ratsam: Erkundigen Sie sich etwa Mitte September (bzw. Mitte März) über den Verfahrensstand der Hilfsanträge und erwägen Sie ggf. eine weitere Bewerbung im Losverfahren    oder die Einschreibung in ein NC-freies Studium   .
  • Bewerbungen für ein Zweitstudium werden im Vergabeverfahren für NC-Studiengänge nur im Rahmen einer besonderen Quote ausgewählt. Hilfsanträge für NC-Studiengänge finden keine Berücksichtigung.

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