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Rückmeldung
Inhaltsverzeichnis
Regelungen
Wer sein Studium an der MLU im bevorstehende Semester fortsetzen und immatrikuliert bleiben möchte, muss sich dafür innerhalb festgesetzter Fristen zurückmelden:
- für das Wintersemester: jeweils vom 20.06. bis 31.07.
- für das Sommersemester: jeweils vom 01.12. bis 31.01.
Die Rückmeldung erfolgt, wenn der Semesterbeitrag sowie ggf. erhobene Studiengebühren und Entgelte vollständig und fristgerecht eingezahlt und verbucht worden sind und keine Exmatrikulationsgründe vorliegen.
Die nicht erfolgte Rückmeldung führt zur Exmatrikulation von Amts wegen.
Zu Beginn der Rückmeldeperiode und kurz vor ihrem Ende erinnern wir Sie per Mail an Ihre studentische Mailadresse an Ihre Pflicht zur Rückmeldung.
Weiterführende Informationen:
- Rückmeldung und Wechsel der Krankenversicherung [mehr ...]
- Verspätete Rückmeldung [mehr ...]
- Exmatrikulation [mehr ...]
Der Semesterbeitrag
Semester/ Betrag insgesamt | Zusammensetzung |
---|---|
Wintersemester 2020/21 = 235,35 € | - 80,00 € Beitrag Studentenwerk - 143,40 € MDV-Semesterticket - 11,95 € Beitrag Studierendenschaft |
Sommersemester 2021 = 235,35 € | - 80,00 € Beitrag Studentenwerk - 143,40 € MDV-Semesterticket - 11,95 € Beitrag Studierendenschaft |
Detaillierte Informationen zum Semesterbeitrag entnehmen Sie bitte dieser Seite [mehr ...]
Über Ihre individuell ggf. abweichende Beitragshöhe können Sie sich während der Rückmeldeperiode im Löwenportal informieren.
Verfahrensweise
Online-Rückmeldung im Löwenportal per SEPA-Lastschrift
Vorab benötigen wir dazu von Ihnen einmalig ein SEPA-Lastschriftmandat. [mehr ...]
Danach kann die Online-Rückmeldung für die meisten Studierenden zu jedem Semester unter Verwendung einer TAN im Löwenportal erfolgen.
(Achtung! - Es handelt sich um KEINE automatische Dauerlastschrift.)
Manuelle Überweisung des Semesterbeitrags
Sollte für Sie die Rückmeldung via Löwenportal nicht in Frage kommen, überweisen Sie den Semesterbeitrag (ggf. + Verspätungsgebühr) manuell wie folgt:
Empfänger: | Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
IBAN: | DE46810000000081001535 |
BIC: | MARKDEF1810 |
Bank: | Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg |
Verwendungszweck | Ihre Matrikelnummer.20211 |
Hinweise:
- Achten Sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks!
- Es gilt das Datum der Verbuchung, nicht das Datum der Überweisung. Beachten Sie daher die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten der Banken.
- Nutzen Sie dieses Konto nicht für die Überweisung von Studiengebühren! Die Kontodaten für die Überweisung der Studiengebühren entnehmen Sie bitte dem Ihnen zugegangenen Gebührenbescheid (Dauerbescheid).
Verspätete Rückmeldung
Bei verspäteter ("verfristeter") Rückmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 10,30 € erhoben.
Die Möglichkeit zur verfristeten Rückmeldung besteht in der Regel bis zu zwei Wochen nach Ablauf der regulären Rückmeldefristen.
Überweisen Sie bitte die Verspätungsgebühr zusammen mit dem Semesterbeitrag auf unser Beitragskonto!
Achtung, Studierende in NC-Fächern! Bei nicht fristgemäß erfolgter Rückmeldung droht der Verlust des Studienplatzes. Die Studienplätze der nicht zurückgemeldeten Studierenden werden ggf. im Rahmen von Auswahlverfahren für höhere Fachsemester an andere Bewerber*innen vergeben.
Spezielles
Übergang vom Bachelor zum Master
Ist der Wechsel in einen Masterstudiengang an der MLU beabsichtigt, melden Sie sich bitte ebenfalls zurück.
Wird das Masterstudium dann nicht an der MLU aufgenommen, kann der Semesterbeitrag bei ordnungsgemäßer Beantragung der Exmatrikulation zum Wintersemester bis zum 31.10., zum Sommersemester bis zum 30.04. zurück erstattet werden.
Rückmeldung von Zweithörer*innen
Studierende, die an der MLU als Zweithörer*inen immatrikuliert (also von der Semesterbeitragszahlung befreit) sind, beantragen während der Rückmeldezeit im Immatrikulationsamt schriftlich die Rückmeldung für das folgende Semester. Eine Studienbescheinigung der Hauptuniversität für das jeweilige Rückmeldesemester ist beizulegen.
In der Rückmeldeperiode zu erledigen
Beurlaubungen
Anträge auf Beurlaubung für das bevorstehende Semester sind in der Rückmeldeperiode zu stellen.
[mehr ...]
Studienbescheinigungen etc.
Nach Verbuchung des Semesterbeitrages im Immatrikulationsamt/ SSC können sie sich im Löwenportal nur noch Bescheinigungen für das bevorstehende Semester erstellen.
Sofern Sie Bescheinigungen für das noch laufende Semester benötigen, sollten Sie sich diese also vorher erstellen.
Nach der Rückmeldung erhalten Sie solche Bescheinigungen nur noch im SSC.
Studiengangwechsel
Anträge auf Studiengang-/Studienfachwechsel können für grundständige Fächer ohne NC innerhalb der Rückmeldefristen nach erfolgter Rückmeldung im Immatrikulationsamt gestellt werden. [mehr ...]
Bei beabsichtigtem Wechsel in ein NC-Fach bzw. in einen Masterstudiengang, gelten die regulären Bewerbungstermine und die Modalitäten der Online-Bewerbung.[mehr ...]
Wahlen - Wahlberechtigung ändern
Studierende in Studiengängen, deren Durchführung mehreren Fakultäten zugeordnet ist, sind nur in einer Fakultät wählbar und wahlberechtigt. Bei der Immatrikulation erfolgt die automatische Zuordnung zum ersten Fach des ersten Studiengangs.
Um dies zu ändern, kann im Immatrikulationsamt in der Rückmeldeperiode eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.
Die Änderung können Sie auch selbst im Löwenportal vornehmen.
Rechtsgrundlagen
- für die Regelungen zur Rückmeldung
§ 29 Abs. 5 Hochschulgesetz LSA i.V.m.§ 16 Immatrikulationsordnung; - für die Erhebung des Studentenwerksbeitrages und des Beitrages für das MDV-Semesterticket: Beitragsordnung für das Studentenwerk Halle.
- für die Erhebung von Beiträgen zur Studierendenschaft und den Austritt aus der Studierendenschaft:
§ 65 Abs. 1, 4 Hochschulgesetz LSA i.V.m. § 2 Beitragsordnung der Studierendenschaft. - für die Erhebung einer Verspätungsgebühr:
§ 1 Abs. 1 i.V.m. Anlage, Nr. 74, Tarifstelle Nr. 5.3 der Allgemeinen Gebührenordnung LSA . - für die Exmatrikulation von Amts wegen bei Nichtzahlung der Beiträge:
§ 30 Abs. 1 Nr. 3 Hochschulgesetz LSA.