Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Bearbeitungsstand | Verfahrensergebnisse

Auf dieser Seite informieren wir Sie nach Ende der jeweiligen Bewerbungsphase aktuell über die laufenden Verfahren. Interessant ist dies vor allem bei NC-Studiengängen, da sich im Löwenportal-Account bis zu einer definitiven Aussage (Zulassung vs. Ablehnung) die Angaben nicht ändern. Die hier veröffentlichten Zwischenstände geben eine (Vor-)Orientierung über mögliche Nachrückverfahren.

Bisher ermittelte Grenzwerte veröffentlichen wir nebenan auf unserer Seite zu Auswahlverfahren   

Vorbemerkung (auch für Bachelor/Staatsexamen/Lehramt ohne NC)

Sobald in Ihrem Löwenportal-Account vermerkt ist, dass die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist und nicht auf fehlende Unterlagen hingewiesen wird, können

  • Bewerber*innen für Studiengänge mit NC davon ausgehen, dass sie in stattfindende Vergabeverfahren einbezogen werden und
  • Bewerber*innen, die in einem Kombinationsstudiengang auch ein Fach ohne NC angegeben haben, davon ausgehen, dass ihnen dieses Fach sicher ist (Zulassungsbescheide für das NC-freie Fach werden nicht versendet),
  • Bewerber*innen, die ein grundständiges Studium ohne zugangsbeschränkte Studienanteile – also: Bachelor/Lehramt/Staatsexamen komplett ohne NC – anstreben, von einer erfolgreichen Immatrikulation ausgehen (Zulassungsbescheide werden nicht versendet; Sie erhalten demnächst Ihr Begrüßungsschreiben und den Studierendenausweis.)

Grundständige Studiengänge mit NC

  • Die folgenden Listen geben an, welche Verfahren an welchem Tag stattgefunden haben (im Falle einer Zulassung: taggleicher Bescheideversand via Löwenportal und Information per E-Mail gegen 17 Uhr) und bis wann die Studienplatzannahme erfolgen muss.
  • Im Löwenportal werden zunächst nur Zulassungsbescheide bereitgestellt (siehe FAQ zu Zulassung/Ablehnung).
  • Bei Kombination mit einem Teilstudiengang/Unterrichtsfach ohne NC gibt es für diesen grundsätzlich keinen gesonderten Bescheid.
  • Über die Verfahrensstände unserer Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen, informieren Sie sich bitte direkt im Portal hochschulstart.de   .
  • In der „kleinen“ Bewerbungsphase zum Sommersemester wird nur die Liste zu höheren Fachsemestern aktualisiert. Hintergrund: In den anderen Fällen immatrikuliert die Universität nur zum Wintersemester.
  • Die Hauptvergabeverfahren zum Wintersemester finden Anfang bis Mitte August statt.

Erstes Fachsemester, Lehramt

Zum Sommersemester werden keine Studienplätze zum 1. Fachsemester vergeben.

Die Hauptverfahren zum Wintersemester finden ungefähr ab Anfang August jeden Jahres statt, das Nachrücken beginnt nach Ablauf der Annahmefristen.

Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald die Verfahren durchgeführt wurden.

Erstes Fachsemester, Bachelor

Zum Sommersemester werden keine Studienplätze zum 1. Fachsemester vergeben.

Die Hauptverfahren zum Wintersemester finden ungefähr ab Anfang August jeden Jahres statt, das Nachrücken beginnt nach Ablauf der Annahmefristen.

Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald die Verfahren durchgeführt wurden.

Höhere Fachsemester, alle grundständigen (Sommersemester 2025)

Vergabeverfahren setzen das Vorhandensein freier Studienplätze im gewünschten Fachsemester voraus. Sie finden nicht vor Mitte März statt; für Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin vermutlich nicht vor Anfang April.

Die Bescheidebereitstellung erfolgt wie oben dargestellt, nur für Medizin/Pharmazie/Zahnmedizin erhalten Sie je nach fortgeschrittener Zeit einen Bescheid auf dem Postweg.


Masterstudiengänge

Bei allen Master-Bewerbungen – auch bei NC-freien Mastern! – sind Ablehnungen möglich, bei Nichterfüllung fachspezifischer Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen (meist: inhaltliche Bewertung des qualifizierenden Abschlusses). Für diese Prüfung sind die jeweiligen Institute zuständig. Ablehnungsbescheide werden direkt von dort verschickt.

Für NC-freie Master gilt: Nach positiver Prüfung durch die Institute erstellt das Immatrikulationsamt fortlaufend und in Abhängigkeit vom Eingang/Rundlauf der Bewerbung die Zulassungsbescheide und informiert Sie darüber im Löwenportal und per Mail. Die Studienplatzannahme/Immatrikulation muss spätestens bis zum Semesterbeginn erfolgt sein.

Für Master mit NC gilt: Nach positiver Prüfung gehen die Bewerbungen ungefähr Mitte/Ende August (bzw. für Sommersemeser: Mitte/Ende Februar) ins Vergabefahren. Die folgenden Listen geben an, welche Verfahren wann stattgefunden haben (taggleich: Bescheideversand via Löwenportal und Information per E-Mail) und bis wann die Studienplatzannahme erfolgen muss.

Erstes Fachsemester (Sommersemester 2025; Stand: 05.02.2025)

Die Hauptverfahren finden ungefähr ab Anfang Februar jeden Jahres statt, das Nachrücken beginnt nach Ablauf der Annahmefristen.

Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald die Verfahren durchgeführt wurden.

  • Biologie MA120
    • Hauptverfahren: 05.02.25; Annahmefrist: 19.02.25
  • Medizin - Ethik - Recht MA120
    • Hauptverfahren: 05.02.25; Annahmefrist: 19.02.25
  • Medizin - Ethik - Recht MA60
    • Hauptverfahren: 05.02.25; Annahmefrist: 19.02.25

Höhere Fachsemester (Sommersemester 2025)

Vergabeverfahren setzen das Vorhandensein freier Studienplätze im gewünschten Fachsemester voraus. Sie finden nicht vor Mitte März statt.

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