Login für Redakteure
NC - Grenzwerte Hauptverfahren, 1. Fachsemester
Übersicht
Hinweise
Das Wort Numerus Clausus heißt "beschränkte Anzahl" und besagt nur, dass es nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen in einem Studiengang gibt. Ob ein Studiengang einen NC hat, wird in jedem Jahr neu festgelegt.
Landläufig wird der Begriff NC aber anders gebraucht. Gemeint sind die Grenzwerte, bis zu denen in den Hauptverfahren in den einzelnen Quoten jeweils zugelassen wurde.
Diese Grenzwerte (Wintersemester und Sommersemester) finden Sie über die unten stehenden Seiten. Angegeben sind jeweils die Werte des letzten Bewerbers, der im Hauptverfahren in den einzelnen Quoten des jeweiligen Studienganges eine Zulassung erhielt. Beachten Sie bitte die dort gegebenen Erklärungen zu den einzelnen Angaben.
Hinweis: Erfahrungsgemäß werden in vielen Studiengängen nach dem Hauptverfahren Nachrückverfahren zur Vergabe frei gebliebener Studienplätze durchgeführt. Es werden also häufig auch Bewerber mit weniger guten Durchschnittsnoten zugelassen. Die angegebenen Grenzwerte haben folglich für zukünftige Vergabeverfahren nur allgemeinen Orientierungscharakter.
Neue Regelungen ab 2020 - Studiengänge mit Uni-NC
Ab 2020 gelten neue rechtliche Bestimmungen für die Studienplatzvergabe. Die unten stehenden Übersichten zu den Grenzwerten bis einschließlich 2019 haben daher einen relativ geringen Prognosewert für die Zulassungschancen ab 2020.
In grundständigen NC-Studiengängen werden die vorhandenen Plätze ab 2020 in der Hauptsache wie folgt vergeben:
- 30% der Plätze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- 10% der Plätze nach der Wartezeit
- 60% der Plätze nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens der Hochschule (Durchschnittsnote HZB oder soweit schon vorhanden nach fachspezifischen Auswahlkriterien)
In Masterstudiengängen mit NC erfolgt die Studienplatzvergabe ab 2020 nach dem Ergebnis des 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Ggf. können dabei fachspezifische Auswahlkriterien berücksichtigt werden.
Studiengänge mit Uni-NC, 1. Fachsemester
Sommersemester 2021
Die Übersicht zu den Masterstudiengängen wird nach Durchführung weiterer Vergabeverfahren ergänzt bzw. aktualisiert.
Wintersemester 2020/21
- Bachelor 180 LP + Lebensmittelchemie
- Bachelorteilstudiengänge 120/90/60 LP
- Lehramtsstudiengänge/-fächer
- Masterstudiengänge
Die Übersicht zu den Masterstudiengängen wird nach Durchführung weiterer Vergabeverfahren ergänzt bzw. aktualisiert.
Sommersemester 2020
Wintersemester 2019/20
Grenzwerte der Hauptverfahren
- Bachelorprogramme 120/90/60 LP
- Bachelor 180 LP + Lebensmittelchemie
- Lehramtstudiengänge/ -fächer
- Masterstudiengänge
Sommersemester 2019
Wintersemester 2018/19
Grenzwerte der Hauptverfahren
- Bachelor 180 LP + Lebensmittelchemie
- Bachelorprogramme 120/90/60 LP
- Lehramtstudiengänge/ -fächer
- Masterstudiengänge
Sommersemester 2018
Wintersemester 2017/18
Grenzwerte der Hauptverfahren
- Bachelor 180 LP + Lebensmittelchemie
- Bachelorprogramme 120/90/60 LP
- Lehramtstudiengänge/ -fächer
- Masterstudiengänge
Sommersemester 2017
Wintersemester 2016/17
Grenzwerte der Hauptverfahren
- Bachelor 180 LP + Lebensmittelchemie
- Bachelorprogramme 120/90/60 LP
- Lehramtstudiengänge/ -fächer
- Masterstudiengänge
Sommersemester 2016
Wintersemester 2015/16
Grenzwerte der Hauptverfahren
- Bachelor 180 LP + Lebensmittelchemie
- Bachelorprogramme 120/90/60 LP
- Lehramtsstudiengänge/ -fächer
- Masterstudiengänge
Sommersemester 2015
Wintersemester 2014/15
Grenzwerte der Hauptverfahren
- Bachelor 180 LP, Lebensmittelchemie, Rechtswissenschaft
- Bachelorprogramme 120/90/60 LP
- Lehramtsstudiengänge/ -fächer
- Masterstudiengänge