Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Zur Aufnahme eines Studiums bedarf es grundsätzlich einer besonderen Qualifikation. Kurz gesagt: Die klassische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den Weg an unsere Universität ist das Abitur – und der klassische Weg in ein Masterstudium führt über einen Bachelorabschluss.
Auf dieser Seite erläutern wir alle Details und Alternativen. Hier unberücksichtigt bleiben dagegen weitere etwaige fachspezifische Voraussetzungen, die in den einzelnen Studiengangsdarstellungen beschrieben sind.
Qualifikationen für den Weg an unsere Universität
- Allgemeine Hochschulreife (meist: das Abitur)
- Fachgebundene Hochschulreife
- Nur mit Umweg: Fachhochschulreife
- Bachelorabschluss von Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften
- Bachelorabschluss von Berufsakademien
- Meisterabschluss und andere Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung
- Berufsausbildung plus Berufserfahrung: Studieren ohne Hochschulreife
- Aus einem Universitätsstudium nach Halle wechseln (mit Fachhochschulreife)
- Aus einem Fachhochschulstudium nach Halle wechseln (mit Fachhochschulreife)
- Türöffner für das Masterstudium: Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss
Allgemeine Hochschulreife (meist: das Abitur)
Die Allgemeine Hochschulreife, in Deutschland in der Regel „das Abitur“, berechtigt zum Studium in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt (= grundständiges Studium, also: Bachelor, Staatsexamen inkl. Lehramt).
Die weit überwiegende Zahl unserer Studierenden kommt über diesen Abschluss direkt zum Studium an unserer Universität.
Fachgebundene Hochschulreife
Die Fachgebundene Hochschulreife berechtigt ebenfalls zur Aufnahme eines grundständigen Studiums an einer Universität, allerdings nur für solche Studiengänge, die im Regelfall im Zeugnis ausgewiesen sind.
Dieser Schulabschluss ist in unserer Region eher selten. Begriffliche Verwechslungen mit der viel häufiger anzutreffenden Fachhochschulreife sind leider keine Seltenheit – bitte prüfen Sie Ihr qualifizierendes Zeugnis genau.
Nur mit Umweg: Fachhochschulreife
Grundsätzlich KEIN direkter Zugang an unser Universität ist die Fachhochschulreife, landläufig Fachabitur genannt. Sie berechtigt in Sachsen-Anhalt nämlich „nur“ zum Studium an Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Duale Hochschulen).
Weiter unten auf dieser Seite beschreiben wir zwei Wege, mit denen ein anderswo (mit Fachhochschulreife) begonnenes Studium an der MLU fortgesetzt werden kann.
Bachelorabschluss von Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Abschlüsse von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) sind gleichwertig mit der Allgemeinen Hochschulreife und ermöglichen zugleich die Aufnahme eines Masterstudiums.
Wer sich nach einem Fachhochschulabschluss für ein Bachelor- oder Staatsexamensstudium (einschließlich Lehramt) bewerben möchte, unterliegt den Regelungen zum Zweitstudium.
Bachelorabschluss von Berufsakademien
Abschlüsse von staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien in akkreditierten Bachelorstudiengängen sind gleichwertig mit der Allgemeinen Hochschulreife und ermöglichen zugleich die Aufnahme eines Masterstudiums.
Wer sich nach einem Abschluss an einer Berufsakademie für ein Bachelor- oder Staatsexamensstudium (einschließlich Lehramt) bewerben möchte, gilt als Erststudienbewerber. Ausnahme: Abschlüsse der Dualen Hochschulen Baden-Württemberg bzw. Gera-Eisenach gelten als Erststudium, daher muss die Bewerbung gemäß den Regelungen für ein Zweitstudium erfolgen.
Meisterabschluss und andere Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung
Meisterabschlüsse gemäß Handwerksordnung und andere Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung (gemäß §2 Nr. 13 HSQ-VO ) können (!) als gleichwertig mit der Allgemeinen Hochschulreife anerkannt werden.
Diese Zeugnisse bedürfen einer Einzelfallprüfung. Reichen Sie dazu möglichst vor der Bewerbung folgende Nachweise als Kopien per Mailanhang beim Immatrikulationsamt (ssc@uni-halle.de) ein: Zeugnis der abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung mit den dazu gehörenden Prüfungsnoten | Nachweise über den Stundenumfang des Lehrgangs der Aufstiegsfortbildung | Abschlusszeugnis der vorhergehenden ersten Berufsausbildung.
Insbesondere bei Bewerbung für NC-Studiengänge sollten solche Zeugnisse eine Durchschnittsnote ausweisen. Diese kann auch mit gesonderter Bescheinigung der ausbildenden Stelle nachgewiesen werden. Zeugnisse ohne Durchschnittsnote werden in Vergabefahren an letzter Stelle eingeordnet – ein gravierender Nachteil. Bei Zeugnisangaben mit Punkten statt Note wird ein Umrechnungsschlüssel benötigt.
Berufsausbildung plus Berufserfahrung: Studieren ohne Hochschulreife
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung in ein fachverwandtes Studium starten, das geht an unserer Universität auf zwei Wegen.
- Im Probestudium bewähren Sie sich ein Jahr lang: Ihr Leistungsstand nach zwei Semestern entscheidet, ob Sie „regulär“ eingeschrieben werden.
- Für viele Bachelor-Studiengänge können Sie sich auch ohne diese Bewährung bewerben oder einschreiben, sofern Sie stattdessen eine Feststellungsprüfung bestehen.
Aus einem Universitätsstudium nach Halle wechseln (mit Fachhochschulreife)
In einigen anderen Bundesländern (z. B. Brandenburg, Niedersachsen, Hessen) kann ein Universitätsstudium auch mit Fachhochschulreife aufgenommen werden. Solchen Studierenden ermöglichen wir den Hochschulwechsel nach Halle im gleichen Studiengang. Es gelten exakt dieselben Konditionen wie im folgenden Abschnitt beschrieben – kurz gesagt: Wechsel nach frühestens zwei Semestern, mit mindestens 30 Leistungspunkten und Notendurchschnitt 2,5 oder besser, ins erste* oder ein höheres Fachsemester.
* gilt nicht für Rechtswissenschaften, denn hier wird zwingend fortlaufend eingeschrieben.
Aus einem Fachhochschulstudium nach Halle wechseln (mit Fachhochschulreife)
Wer zwei Semester oder mehr an einer deutschen Fachhochschule (auch: Hochschule für Angewandte Wissenschaften; Duale Hochschule) studiert hat und dabei mindestens 30 Leistungspunkte erworben hat, kann auch ohne Allgemeine Hochschulreife ein Studium in der gleichen Fachrichtung (!) an unserer Universität fortsetzen.
Ob es sich um „die gleiche Fachrichtung“ handelt, wird vom Immatrikulationsamt geprüft. Hierbei gilt:
- Grundsätzlich ausgeschlossen sind Bewerbungen aus Fachhochschul-Studiengängen für: Lebensmittelchemie | Medizin | Pharmazie | Psychologie | Rechtswissenschaft | Zahnmedizin
- Wechsel in einen Kombi-Bachelor: Die Fachnähe zu einem Teilstudiengang genügt.
- Wechsel ins Lehramt für Gymnasien/Sekundarschulen: Die Fachnähe zu einem Unterrichtsfach genügt.
- Wechsel ins Lehramt für Grundschulen/Förderschulen: Die fachliche Nähe zum (pädagogischen) Grundlagenstudium muss gegeben sein.
Kopien der folgenden Dokumente sind spätestens bei der Bewerbung/Einschreibung vorzulegen. Gerne können Sie diese Unterlagen per Mail an ssc@uni-halle.de bereits zur Vorabprüfung einreichen:
- Zeugnis über die Fachhochschulreife
- Nachweis von mindestens 2 Semestern Studium
- Nachweis von mindestens 30 ECTS/LP durch Modulübersicht, Transcript of Records o. ä. mit ausgewiesener Durchschnittsnote von 2,5 oder besser
- Nachweis über den noch bestehenden Prüfungsanspruch
Eine Bewerbung/Einschreibung ins Höhere Fachsemester ist mithilfe eines Einstufungsbescheid möglich. Den Prozess beschreiben wir auf dieser Themenseite.
Ebenfalls möglich ist der Neustart an der Uni im ersten Fachsemester. Dann gelten dieselben Regelungen und Fristen wie für „neue“ Studierende (z. B. Erfüllung etwaiger fachspezifischer Voraussetzungen). In NC-Studiengängen kommt es zu Auswahlverfahren, wenn die Nachfrage die Kapazität übersteigt (bei Wechslern mit Fachhochschulreife wird die Durchschnittsnote des bis dato geleisteten Studiums herangezogen; dieser Wert konkurriert also mit den Abiturnoten der regulären Bewerbungen).
Türöffner für das Masterstudium: Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss
Wenn nicht ausdrücklich im jeweiligen Studienangebot anders dargestellt, kann ein Masterstudium nur dann begonnen werden, wenn ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss vorliegt (oder nachweisbar direkt bevorsteht). In der Regel sind das Bachelorabschlüsse – und, wie oben dargestellt, werden auch solche von Berufsakademien und Fachhochschulen akzeptiert.
Im überwiegenden Fall muss der qualifizierende Abschluss einschlägig sein, also aus derselben oder wenigstens einer vergleichbaren Fachrichtung stammen. Gelegentlich gefordert wird eine Mindestnote.
Beim direkten Übergang vom Bachelor- ins Masterstudium liegt dieser Abschluss oft noch gar nicht vor. In solchen Fällen ist eine Immatrikulation „unter Vorbehalt“ vorgesehen, indem Sie sich mit einem aktuellen Stand bewerben und das Zeugnis nachreichen. Details und Fristen erfahren Sie beim jeweiligen Studienangebot und auf den Themenseiten zum Bewerbungsprozess.
Bewerbung mit internationalen Zeugnissen
Bei Bewerbungen mit internationalen Zeugnissen weicht das Bewerbungsverfahren meist ab. Das schließt auch die Zeugnisprüfung ein. Außer in besonderen Fällen benötigen Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, einen Sprachnachweis über ausreichende Deutschkenntnisse. Bitte informieren Sie sich über das Procedere bei den Angaben zum gewünschten Studiengang und auf dieser Themenseite.