Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Dokumente

Entwicklung der Semesterbeiträge seit 2002
Historie_Semesterbeitrag.pdf (externe Datei)

Kontakt

Grit Zakschewksi
(Immatrikulationsamt)

Telefon: 0345 55-21318

Universität Halle
Abteilung 1, Immatrikulationsamt
06099 Halle (Saale)

Weiteres

Login für Redakteure

Rückmeldung und Semesterbeitrag

Semesterticket: Seit April 2024 als App verfügbar

Seit April 2024 ist Ihr Studierendenausweis KEIN FAHRSCHEIN mehr. Wie Sie das (im Semesterbeitrag bereits enthaltene) neue Deutschlandsemesterticket nutzen, erfahren Sie in in den FAQ des örtlichen Nahverkehrsbetreibers HAVAG   .

Wer sein Studium an der Uni Halle im bevorstehenden Semester fortsetzen möchte, muss sich dafür vor jedem Semester erneut aktiv zurückmelden:

  • für das Wintersemester: jeweils vom 20.06. bis 31.07.
  • für das Sommersemester: jeweils vom 01.12. bis 31.01.

Die Rückmeldung gilt als erfolgt, wenn der Semesterbeitrag vollständig und fristgerecht eingegangen ist und keine Exmatrikulationsgründe vorliegen. Studierende erhalten eine Erinnerungsmail an ihre studentische E-Mail-Adresse. Erfolgt die Rückmeldung nicht, droht die Exmatrikulation von Amts wegen.

Neue Studierende werden im Zuge der Immatrikulation zur Zahlung aufgefordert. Bei nicht termingerechter Verbuchung erlischt ggf. der Anspruch auf den Studienplatz.

Semester & GesamtbetragZusammensetzung
Sommersemester 2025
278,75 Euro
90,00 Euro: Beitrag Studentenwerk
176,40 Euro: Deutschlandsemesterticket
12,35 Euro: Beitrag Studierendenschaft
Wintersemester 2024/25
278,75 Euro
90,00 Euro: Beitrag Studentenwerk
176,40 Euro: Deutschlandsemesterticket
12,35 Euro: Beitrag Studierendenschaft

Am einfachsten ist die Rückmeldung online per Lastschriftverfahren im Löwenportal.

Dafür benötigen wir vorab einmalig ein SEPA-Lastschriftmandat in Papierform. Am bequemsten ist dessen Einrichtung bereits im Zuge der Immatrikulation – denn damit zahlen Sie zugleich den allerersten Semesterbeitrag. Das gilt allerdings nur für Ihren Studienstart: Das Mandat ist KEINE automatische Dauerlastschrift. Teilnehmende Studierende müssen die Online-Rückmeldung vor jedem Semester mit einer Transaktionsnummer (TAN) erneut auslösen (siehe FAQ).

Nach erfolgreicher Rückmeldung können (und sollten) Sie Ihre USC für das nächste Semester validieren.

Die Zahlung können Sie stattdessen auch manuell anweisen. Zu beachten sind in dem Fall die Geldlaufzeiten der Bankinstitute, denn für die Rückmeldung gilt das Datum der Verbuchung auf unserem Konto, nicht das Datum der Überweisung.

Empfänger:Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
IBAN:DE46 8100 0000 0081 0015 35
BIC:MARKDEF1810
Bank:Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg
Verwendungszweck
(Sommersemester 2025)
Ihre Matrikelnummer.20251

Bitte nutzen Sie dieses Konto nicht für die Überweisung etwaiger Studiengebühren (Zweitstudium; kostenpflichtige Studiengänge). Übrigens: Sofern Ihr Studium gebührenpflichtig ist, ist das Begleichen ebenfalls Voraussetzung für eine erfolgreiche Rückmeldung.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

  1. Was ist der Unterschied zwischen Semesterbeitrag und Studiengebühren?
  2. Sind alle Posten des Semesterbeitrags Pflichtbestandteile?
  3. Wie kann ich das Deutschlandsemesterticket nutzen, das ich über den Semesterbeitrag mit erworben habe?
  4. Ich bin schwerbehindert. Kann ich von der Zahlung des Semesterbeitrags befreit werden?
  5. Ich habe meine Krankenkasse gewechselt. Ist das relevant?
  6. Welche Vorteile hat die Online-Rückmeldung über das Löwenportal?
  7. Wer kann die Online-Rückmeldung nutzen – und wer nicht?
  8. Wie erteile ich das SEPA-Lastschriftmandat?
  9. Meine Bankverbindung hat sich geändert – was nun?
  10. Was passiert bei Problemen mit der Lastschrift?
  11. Ich habe die Rückmeldefrist verpasst. Was nun?
  12. Ich bin fertig mit dem Studium und melde mich daher einfach nicht zurück. Richtig?
  13. Ich möchte weiterhin in Halle studieren, beabsichtige aber zum nächsten Semester einen Studienfach-/Studiengangwechsel. Was gilt in solchen Fällen?
  14. Nach meinem Bachelorabschluss will ich direkt mit einem Masterstudium fortsetzen. Was muss ich beachten?
  15. Ich habe ein Masterstudium begonnen, muss aber das Bachelorzeugnis noch nachreichen. Hat das Einfluss auf die Rückmeldung für das zweite (Master-) Semester?
  16. Ich habe mich rückgemeldet, möchte aber doch nicht weiter studieren. Kann ich eine Rückerstattung beantragen?
  17. Ich habe mich an der Uni Halle eingeschrieben, werde das Studium aber nun doch nicht aufnehmen. Bekomme ich den Semesterbeitrag zurück?
  18. Ich bin Zweithörer*in. Wie melde ich mich zurück?
  19. Ich studiere in einem weiterbildenden Masterstudiengang – welche abweichenden Regeln gelten hier?
  20. Ich benötige für meine Steuererklärung die Beitragshöhe aus zurückliegenden Jahren.
  21. Auf welchen Rechtsgrundlagen basieren die Angaben auf dieser Seite?

Was ist der Unterschied zwischen Semesterbeitrag und Studiengebühren?

Die Begriffe Semesterbeitrag und Studiengebühr werden häufig in einen Topf geworfen oder gar verwechselt, meinen aber völlig unterschiedliche Dinge:

Grundsätzlich ist „das Studium“ kostenfrei und es werden nur in Ausnahmefällen Studiengebühren erhoben. Für „das Drumherum“ (z. B. das Verpflegungsangebot in den Mensen, die weiträumige ÖPNV-Nutzung oder die Angebote des Studierendenrats) müssen Studierende – ungeachtet der tatsächlichen Nutzung, solidarisch – den Semesterbeitrag bezahlen.

Sind alle Posten des Semesterbeitrags Pflichtbestandteile?

Obligatorisch sind der Studentenwerksbeitrag und der Anteil für das Deutschlandsemesterticket   .

Aus der Verfassten Studierendenschaft – der Solidargemeinschaft der Studierenden, die den Studierendenrat und dessen Leistungen finanziert – können Sie (frühestens nach einem Semester) durch Mitteilung an das Immatrikulationsamt austreten. Sie können daraufhin diesen Bestandteil des Semesterbeitrags bei der Zahlung abziehen.

Die für Sie individuell zutreffende Höhe des Semesterbeitrags sehen Sie während der Rückmeldeperiode auch im Löwenportal.

Besonderheiten ergeben sich für Immatrikulierte in weiterbildenden Masterstudiengängen, siehe unten.

Wer sich für Studienzwecke nachweislich mindestens drei Monate im Ausland aufhalten wird, kann für das (gesamte) betreffende Semester die Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Anteils beim Immatrikulationsamt beantragen. Antragsfrist: 30.4. im Sommersemester, 31.10. im Wintersemester

Wie kann ich das Deutschlandsemesterticket nutzen, das ich über den Semesterbeitrag mit erworben habe?

Seit Sommersemester 2024 erwerben Sie bei Zahlung des Semesterbeitrags das bundesweit gültige Deutschlandsemesterticket. Dieser Fahrschein ist NICHT MEHR auf Ihrem Studierendenausweis gespeichert, sondern wird über eine App des örtlichen Nahverkehrsbetreibers HAVAG ausgegeben (> Funktionsweise   ).

Ich bin schwerbehindert. Kann ich von der Zahlung des Semesterbeitrags befreit werden?

Teilweise! Während der Anteil für das Studentenwerk immer anfällt, sind Schwerbehinderte hingegen von der Beitragspflicht zum Semesterticket befreit, wenn sie nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben und dies dem Immatrikulationsamt nachweisen (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und einer beim Versorgungsamt erworbenen gültigen Wertmarke).

Ich habe meine Krankenkasse gewechselt. Ist das relevant?

Ja, das ist sehr relevant! Wir brauchen umgehend einen (elektronischen) Nachweis der neuen Krankenkasse.

Welche Vorteile hat die Online-Rückmeldung über das Löwenportal?

Wenn Sie die Zahlung online per SEPA-Überweisung auslösen, vermeiden Sie übliche Flüchtigkeitsfehler (Kontodaten, Verwendungszweck, Betrag). Nach Eingabe der TAN ist die Rückmeldung sofort gültig, auch wenn die Abbuchung aus technischen Gründen verzögert erfolgt. Sie können also direkt im Anschluss Ihren Studierendenausweis für das nächste Semester validieren.

Wer kann die Online-Rückmeldung nutzen – und wer nicht?

Fast alle Immatrikulierten können das Verfahren nutzen. In folgenden Fällen steht die Online-Rückmeldung leider nicht zur Verfügung:

  • wenn neben dem Semesterbeitrag Studiengebühren zu zahlen sind (Zweitstudiengebühren, Gebühren für einzelne Studiengänge)
  • wenn Masterstudierende ihren nötigen ersten Abschluss erst nachträglich einreichen können (= Rückmeldesperre für das zweite Fachsemester)
  • für Studienkollegiaten
  • für Austauschstudierende und sonstige Studierende mit dem Status „Studium ohne Abschluss“
  • bei Vorliegen unbearbeiteter Anträge auf Beurlaubung bzw. auf Studiengangwechsel (zulassungsfrei, grundständig). Tipp: Reichen Sie diese Anträge erst ein, nachdem Sie sich online zurückgemeldet haben.
  • für Promotionsstudierende, wenn noch keine Betreuererklärung für das nächste Semester vorliegt
  • wenn Probleme mit Ihrer Krankenversicherung festgestellt werden
  • wenn Sie im Rahmen einer Stichprobe zur Vorlage einer beglaubigten Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung aufgefordert wurden
  • für Studierende im Teilzeitstudium nach den zwei genehmigten Semestern (Hinweise zum Antrag auf Fortführung des Teilzeitstudiums oder dem Antrag zur Rückkehr ins Vollzeitstudium hier)

Wie erteile ich das SEPA-Lastschriftmandat?

Im Löwenportal! Künftige Studierende finden diese Funktion schon während der Bewerbung (und erlauben uns mit der Mandatserteilung gleichzeitig den Einzug des ersten Semesterbeitrags, statt diesen manuell zu überweisen).

Bereits eingeschriebene Studierende können das Mandat auch später erteilen (eigener Menüpunkt). Senden Sie das ausgedruckte und vom Kontoinhaber unterschriebene PDF-Dokument an das Immatrikulationsamt. Nach Bearbeitung werden Sie per Mail benachrichtigt und können fortan die Online-Rückmeldung nutzen.

Das Mandat gilt bis zu Ihrer Exmatrikulation.

Sie erteilen allerdings KEINE Dauerlastschrift. Sie werden also NICHT automatisch für das jeweils folgende Semester zurückgemeldet, sondern müssen dies wie bisher vor jedem Semester selbst tun. Künftig reichen dafür jedoch jeweils ein paar Klicks (Menü: „Bezahlen & Rückmelden“).

Ein Zwang zur Nutzung der Online-Funktion besteht aber nicht. Sie können die Zahlung des Semesterbeitrags weiterhin manuell anweisen.

Meine Bankverbindung hat sich geändert – was nun?

In dem Fall benötigen wir ein neues Mandat. Nutzen Sie zunächst im Löwenportal die Option „Widerrufen“ (oder „Löschen“, wenn Sie das Mandat noch nie belastet haben sollten). Danach können Sie ein neues Mandat erstellen.

Was passiert bei Problemen mit der Lastschrift?

Ist die angegebene Kontoverbindung falsch oder das Konto nicht gedeckt, kann die Lastschrift nicht eingezogen werden. In diesem Fall machen wir die Rückmeldung rückgängig und stellen Ihnen zusätzlich die Bearbeitungsgebühr Ihrer Bank in Rechnung. Sie werden von uns darüber schriftlich benachrichtigt. Zugleich wird das Mandat ungültig. Um die Online-Rückmeldung weiter nutzen zu können, müssen Sie uns in einem solchen Fall ein neues Mandat erteilen.

Ich habe die Rückmeldefrist verpasst. Was nun?

Bei verspäteter („verfristeter“) Rückmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 10,30 Euro erhoben. Die Möglichkeit zur verfristeten Rückmeldung besteht in der Regel bis zu zwei Wochen nach Ablauf der regulären Rückmeldefristen. Sie haben auch diese Frist verpasst? Dann wenden Sie sich schnellstmöglich an uns!

Bei Zahlung per TAN im Löwenportal (also: Teilnahme am Lastschriftverfahren) wird die Gebühr automatisch hinzugefügt. Bei „händischer“ Zahlung überweisen Sie bitte die Verspätungsgebühr zusammen mit dem Semesterbeitrag.

Achtung: Studierenden in NC-Fächern droht bei nicht fristgemäß erfolgter Rückmeldung der Verlust des Studienplatzes. Die Studienplätze der nicht zurückgemeldeten Studierenden werden ggf. im Rahmen von Auswahlverfahren für höhere Fachsemester an andere Bewerber*innen vergeben.

Ich bin fertig mit dem Studium und melde mich daher einfach nicht zurück. Richtig?

Genau. Beachten Sie hier auch die Hinweise zum Thema Exmatrikulation.

Ich möchte weiterhin in Halle studieren, beabsichtige aber zum nächsten Semester einen Studienfach-/Studiengangwechsel. Was gilt in solchen Fällen?

In welcher Weise auch immer das Studium an unserer Universität für Sie weitergeht (oder weitergehen soll): Melden Sie sich immer in der Rückmeldeperiode zurück. Vereinfacht ausgedrückt schreiben wir sie nicht „neu ein“, sondern „nur um“.

Nach meinem Bachelorabschluss will ich direkt mit einem Masterstudium fortsetzen. Was muss ich beachten?

Auch in diesen Fällen muss die Überweisung des Semesterbeitrags in der Rückmeldeperiode erfolgen. Wenn sich Ihre Pläne ändern bzw. Ihre Masterbewerbung nicht erfolgreich ist, erstatten wir das Geld zurück (siehe übernächste Frage).

Ich habe ein Masterstudium begonnen, muss aber das Bachelorzeugnis noch nachreichen. Hat das Einfluss auf die Rückmeldung für das zweite (Master-) Semester?

Ja. Wenn Sie die Voraussetzung für das Studium erst nachträglich nachweisen können, studieren Sie zunächst „unter Vorbehalt“. Daher wird im System eine Rückmeldesperre für das zweite Fachsemester hinterlegt. Auch wenn Sie das Lastschriftmandat schon einrichten können, steht die Zahlung per TAN für dieses Semester noch nicht zur Verfügung und Sie müssen innerhalb der Rückmeldefrist den Semesterbeitrag händisch überweisen (und parallel dazu den besagten Nachweis durch Vorlage des Bachelorabschlusses o. ä. erbringen).

Ausnahme: Wer seinen zugrundeliegenden Bachelorabschluss nicht an unserer Universität erlangt hat und diesen schon deutlich vor Ablauf der Rückmeldeperiode nachreichen kann, bekommt die Rückmeldesperre noch rechtzeitig ausgetragen. Alle anderen können erst ab dem folgenden Semester per TAN im Löwenportal bezahlen.

Ich habe mich rückgemeldet, möchte aber doch nicht weiter studieren. Kann ich eine Rückerstattung beantragen?

Bei ordnungsgemäßer Exmatrikulation kann die Rückerstattung des Semesterbeitrages, für das Semester, für das er gezahlt wurde, spätestens bis 31.10. für das Wintersemester und 30.04. für das Sommersemester beim Immatrikulationsamt beantragt werden. Dazu ist nochmals die Bankverbindung mitzuteilen und die USC zurückzugeben.

Ich habe mich an der Uni Halle eingeschrieben, werde das Studium aber nun doch nicht aufnehmen. Bekomme ich den Semesterbeitrag zurück?

Diese Frage klären wir auf der Themenseite Studienplatzrückgabe.

Ich bin Zweithörer*in. Wie melde ich mich zurück?

Immatrikulierte Zweithörer der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle und der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle sind von der Semesterbeitragszahlung an unserer Universität befreit. Die Rückmeldung erfolgt ausschließlich an der Hochschule, an der die Ersthörerschaft besteht. Eine zusätzliche Rückmeldung bei uns ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Ich studiere in einem weiterbildenden Masterstudiengang – welche abweichenden Regeln gelten hier?

  • Da die Organisationsstruktur weiterbildender Studiengänge nur die eingeschränkte Nutzung der Leistungen des Studentenwerks ermöglicht, reduziert sich für Studierende in diesen Studiengängen der Studentenwerksbeitrag um 50 Prozent. Der Beitrag für das Deutschlandsemesterticket entfällt.
  • Daraus ergibt sich zum Wintersemester 2024/25 eine Beitragshöhe von 57,35 Euro (bzw. 45 Euro nach Austritt aus der Studierendenschaft).
  • Weil die Online-Rückmeldung in weiterbildenden Mastern nicht möglich ist, muss der Semesterbeitrag überwiesen werden.

Ich benötige für meine Steuererklärung die Beitragshöhe aus zurückliegenden Jahren.

Wir haben hierfür eine historische Übersicht (PDF) zusammengestellt.

Auf welchen Rechtsgrundlagen basieren die Angaben auf dieser Seite?

Zum Seitenanfang