Exmatrikulation
Übersicht
Regelungen
Mit der Exmatrikulation endet für Studierende die Mitgliedschaft an der MLU.
Die Exmatrikulation erfolgt u.a. aus folgenden Gründen:
- nach bestandener Abschlussprüfung;
- nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung;
- auf eigenen Antrag;
- bei nicht erfolgter fristgerechter Rückmeldung bzw. Nichtzahlung von Gebühren und Beiträgen.
Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.
Fristen
Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende des laufenden Semesters, es sei denn, Sie wählen den Weg der sofortigen Exmatrikulation oder es wird eine Exmatrikulation von Amts wegen erforderlich.
Rückerstattung Semesterbeitrag
Die Rückerstattung des Semesterbeitrages ist bei Exmatrikulation vor Beginn des Semesters, für das er gezahlt wurde, spätestens bis 31.10. für das Wintersemester und 30.04. für das Sommersemester im SSC schriftlich unter Mitteilung der Bankverbindung zu beantragen.
Dazu ist die USC zurückzugeben.
Exmatrikulation und Semesterticket
Wird ein Antrag auf Exmatrikulation im laufenden Semester gestellt, kann die HAVAG den Beitrag für das Semesterticket anteilig zurückerstatten.
Sie erhalten dazu bei ordnungsgemäßer Beantragung der Exmatrikulation und Rückgabe der USC im Immatrikulationsamt eine unterschriebene und abgestempelte Exmatrikulationsbescheinigung.
Wenn Sie diese im Service-Center der HAVAG vorlegen, wird Ihnen der Beitrag für das Semesterticket anteilig zurückerstattet. Nach Auskunft der HAVAG erfolgt dir Rückerstattung für jeden noch nicht begonnenen Monat des laufenden Semesters.
Exmatrikulationsbescheinigung
Eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie nur, wenn Sie die Exmatrikulation ordnungsgemäß im SSC beantragen.
Da eine Exmatrikulationsbescheinigung u.a. zur späteren Rentenberechnung und auch beim Studienortswechsel zur Vorlage für andere Hochschulen unabdingbar ist, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit Hilfe des unten stehenden Formulars formgerecht zu exmatrikulieren.
Nach erfolgter Exmatrikulation können Sie sich (sofern Sie noch TAN haben) eine Exmatrikulationsbescheinigung bei Bedarf auch noch ein Jahr lang im Löwenportal generieren lassen.
Antragstellung
Der Exmatrikulationsantrag kann unter Verwendung des unten stehenden Formulars persönlich zu den Öffnungszeiten im SSC gestellt oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Zurzeit ist Corona-bedingt auch die Zusendung als Mail-Anhang an ssc@uni-halle.de möglich.
Antragsformular
Antrag auf Exmatrikulation
exmaantr.pdf
(externe Datei)
Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags
rueckerstattung.pdf
(externe Datei)
Sonderfall - Rückgabe des Studienplatzes
Nach erfolgter Neu-/ Ersteinschreibung kann die Immatrikulation auf Antrag bis zum 31.10. zum Wintersemester oder bis zum 30.04. zum Sommersemester zurückgenommen werden. [mehr ...]
Rechtsgrundlagen
- Die Exmatrikulation ist geregelt durch § 18 der Immatrikulationsordnung der MLU i.V.m. § 30 Hochschulgesetz LSA .
- Die Rückerstattung des Semesterbeitrags regelt § 5 der Beitragsordnung für das Studentenwerk Halle