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Einstufungsbescheid
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Einstufungsbescheid Rechtswissenschaft
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Bewerbung für höhere Fachsemester
Übersicht
Die Vordrucke für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin auf dieser Seite werden noch bis zum Beginn der Bewerbung zum kommenden Wintersemester aktualisiert.
Grundsätzliches
Bitte beachten Sie:
- Die Formulare auf dieser Seite ersetzen nicht die form- und fristgerechte Bewerbung.
- Für noch nicht an der MLU eingeschriebene Bewerber*innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung erfolgt die Bewerbung über uni-assist [mehr...]
Anrechnung von Studienleistungen/ Einstufung
Zur Bewerbung in höhere Fachsemester ist in fast allen Studiengängen mit den Bewerbungsunterlagen ein Einstufungsbescheid des jeweils zuständigen Prüfungsamtes der MLU einzureichen. (Spezielle Regelungen für einzelne Studiengänge - siehe weiter unten.)
Das darin angegebene Fachsemester ist bei der Online-Bewerbung anzugeben. Nachträgliche Änderungen des Antrags sind bei Bewerbung für NC-Studiengänge nach Ablauf der geltenden Bewerbungsfristen NICHT zulässig.
Bei Zulassungen im Ergebnis von Losverfahren ist die Einreichung des Einstufungsbescheids erst zur Einschreibung erforderlich.
Bei der Bewerbung für NC-Studiengänge (außer für Bewerbungen ausschließlich zum Losverfahren) soll dieser Bescheid neben Angaben zum Fachsemester einen numerischen Wert der angerechneten Studienleistungen enthalten. Dieser Wert ist eine Grundlage für die Bildung der Rangliste zur Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern von NC-Studiengängen.
Spezielle Regelungen zu einzelnen Studiengängen
Lehramt
Studienfortsetzer*innen, z.B. aus einem anderen Bundesland, aber auch Quereinsteiger aus einem anderen Studiengang benötigen in jedem Fall einen Einstufungsbescheid des Zentralen Prüfungsamts für Lehrämter der MLU. Dies gilt auch z.B. bei einem beabsichtigten Wechsel aus einem Sekundarschulfach in das gleiche Fach in der Gymnasialstufe.
Lehramt an Grundschulen
Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang, bestehend aus den Fächern Deutsch, Mathematik und einem Drittfach.
Wenn Ihr Einstufungsbescheid unterschiedliche Fachsemesterangaben für einzelne Unterrichtsfächer enthält, bewerben Sie sich bitte für den ganzen Studiengang für das niedrigste im Einstufungsbescheid angegebene Fachsemester.
Pharmazie
Bewerber*innen, die in diesem Studiengang noch nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind/ waren, benötigen einen Anrechnungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamts.
Studienfortsetzer*innen fügen bitte den Bewerbungsunterlagen den Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungsamts der MLU bei.
Medizin
Die Vergabe freier Studienplätze erfolgt an Bewerber*innen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in das betreffende höhere Fachsemester erfüllen.
Um eine entsprechende Einstufung vornehmen und die Vergabe freier Plätze ordnungsgemäß durchführen zu können, ist nach der Dateneingabe im Bewerbungsportal das unten stehende Formular "Ergänzende Angaben ..." ausgefüllt und unterschrieben mit dem unterschriebenen Antrag auf Zulassung und den übrigen geforderten Bewerbungsunterlagen einzureichen.
- Formular "Ergänzende Angaben zur Bewerbung Medizin - höhere Fachsemester"
- Merkblatt zur Bewerbung
Bitte unbedingt vor der Bewerbung lesen!!!
(Sie finden das Merkblatt dann noch einmal nach erfolgter Online-Dateneingabe im "Löwenportal")
Bewerber*innen, die noch nicht an einer deutschen Hochschule für diesen Studiengang eingeschrieben sind/ waren, haben einen Anrechnungsbescheid des jeweils zuständigen Landesprüfungsamts vorzulegen.
Angaben zu den Zuständigkeiten finden Sie auf dieser Website.
Zahnmedizin
Die Vergabe freier Studienplätze erfolgt an Bewerber*innen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in das betreffende höhere Fachsemester erfüllen.
Um eine entsprechende Einstufung vornehmen und die Vergabe freier Plätze ordnungsgemäß durchführen zu können, ist nach der Dateneingabe im Bewerbungsportal das unten stehende Formular "Ergänzende Angaben ..." ausgefüllt und unterschrieben mit dem unterschriebenen Antrag auf Zulassung und den übrigen geforderten Bewerbungsunterlagen einzureichen.
- Formular "Ergänzende Angaben zur Bewerbung Zahnmedizin - höhere Fachsemester"
- Merkblatt zur Bewerbung
Bitte unbedingt vor der Bewerbung lesen!!!
(Sie finden das Merkblatt dann noch einmal nach erfolgter Online-Dateneingabe im "Löwenportal")
Bewerber*innen, die noch nicht an einer deutschen Hochschule für diesen Studiengang eingeschrieben sind/ waren, haben einen Anrechnungsbescheid des jeweils zuständigen Landesprüfungsamts vorzulegen.
Angaben zu den Zuständigkeiten finden Sie auf dieser Website.
Rechtswissenschaft
Zur Bewerbung/ Einschreibung in ein höheres Fachsemester ist der vom Juristischen Prüfungsamt der MLU ausgefüllte Einstufungsbescheid für die Einschreibung in den Studiengang Rechtswissenschaft vorzulegen.
Bachelor-Studiengänge/ -programme
Zur Bewerbung/ Einschreibung in ein höheres Fachsemester ist in jedem Fall ein Einstufungsbescheid erforderlich:
- auch z.B. beim beabsichtigten Wechsel aus einem BA mit 90 LP in einen BA 120 gleichen Namens;
- auch bei Hochschulwechsler*innen, die bereits einen namentlich gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule studiert haben.
Masterstudiengänge/ -programme
Mit den Bewerbungsunterlagen für höhere Fachsemester ist ein Einstufungsbescheid des zuständigen Studien- und Prüfungsausschusses einzureichen. Kontaktadressen finden Sie auf den Seiten des für den Studiengang zuständigen Instituts oder erfragen Sie bitte bei den im Studienangebot jeweils angegebenen Kontaktpersonen.
Hinweis - endgültig nicht bestandene Prüfungen
Wenn Sie sich für einen Studiengang bewerben und bereits eine Prüfung in einem gleichartigen Studiengang endgültig nicht bestanden haben, empfehlen wir dringend, sich vorab mit dem an der MLU zuständigen Prüfungsamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob eine Immatrikulation in den gewählten Studiengang an der MLU trotzdem noch möglich ist. Sollte sich erst nach der Immatrikulation herausstellen, dass Sie aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes den Prüfungsanspruch in dem an der MLU gewählten Studiengang bereits verloren haben, wird die Immatrikulation wieder aufgehoben (§ 29 Abs. 4 Nr. 3 HSG LSA ).