Semesterbeitrag
Übersicht
Beitragshöhe und -zusammensetzung
Semester/ Betrag insgesamt | Zusammensetzung |
---|---|
Wintersemester 2020/21 = 235,35 € | - 80,00 € Beitrag Studentenwerk - 143,40 € MDV-Semesterticket - 11,95 € Beitrag Studierendenschaft |
Sommersemester 2021 = 235,35 € | - 80,00 € Beitrag Studentenwerk - 143,40 € MDV-Semesterticket - 11,95 € Beitrag Studierendenschaft |
Der Studentenwerksbeitrag (einschließlich Beitrag für das MDV-Semesterticket) ist ein Pflichtbeitrag, der bei der Immatrikulation und zu jeder Rückmeldung zu entrichten ist.
Der Austritt aus der Studierendenschaft ist frühestens nach einem Semester möglich und dem Immatrikulationsamt mitzuteilen.
Die für Sie konkret zutreffende Höhe des Semesterbeitrags können Sie selbst in der Rückmeldeperiode im Löwenportal feststellen.
Zum Beitrag für das MDV-Semesterticket
Der Beitrag für das MDV-Semesterticket ist ebenso obligatorisch wie der Studentenwerksbeitrag.
Schwerbehinderte können beim Immatrikulationsamt die Befreiung von der Zahlung des Beitrags für das Semesterticket beantragen, wenn sie nachweisen (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und einer beim Versorgungsamt erworbenen gültigen Wertmarke), dass sie nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben.
Alleinige Ansprechpartnerin für Fragen zur Nutzung oder teilweisen Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket ist die HAVAG.
Zur perspektivischen Entwicklung des Beitrags für das MDV-Semesterticket [mehr ...]
Weiterbildende Masterstudiengänge
Da die Organisationsstruktur weiterbildender Studiengänge nur die eingeschränkte Nutzung der Leistungen des Studentenwerks ermöglicht, reduziert sich für Studierende in diesen Studiengängen gemäß § 4a der Beitragsordnung des Studentenwerks der Studentenwerksbeitrag auf 40,00 € und der Beitrag für das MDV-Semesterticket entfällt. Ggf. kommt noch der Beitrag für die Studierendenschaft hinzu.
Die für Sie konkret zutreffende Höhe des Semesterbeitrags können Sie selbst im Löwenportal feststellen.
Die Beitragspflicht bleibt nur dann in voller Höhe bestehen, sofern Sie zusätzlich noch als Haupthörer*in in einem nicht weiterbildenden Studiengang an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Halle eingeschrieben sind.
Weiterführende Informationen:
- Rückerstattung des Semesterbeitrags bei Exmatrikulation [mehr ...]
- Informationen zum Semesterticket bei www.ich-will-wissen.de [mehr ...]
- Informationen zum Semesterticket auf den Seiten des Studentenwerks [mehr ...]
- Informationen zum Semesterticket auf den Seiten der HAVAG [mehr ...]
- Tarifzonengebiet des MDV (auf den Seiten des MDV) [mehr ...]
Bei Studienbeginn
Der Semesterbetrag ist bei der Immatrikulation zu überweisen.
Bei nicht fristgerechter und vollständiger Überweisung und Verbuchung erlischt der Anspruch auf den Studienplatz.
Wird das Studium dann doch nicht an der MLU aufgenommen, ist unter bestimmten Bedingungen die Rückzahlung des Semesterbeitrags in Verbindung mit der Studienplatzrückgabe möglich. [mehr ...]
Während des Studiums - Rückmeldung
Die Zahlung des Semesterbeitrags ist innerhalb der Rückmeldeperiode zum jeweils nachfolgenden Semester erforderlich. [mehr ...]
Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 10,30 € erhoben.
Die nicht erfolgte Rückmeldung führt zur Exmatrikulation von Amts wegen. [mehr ...]
Übergang vom Bachelor vom Master
Wird die Aufnahme eines Masterstudiums an der MLU beantragt, muss auch in diesen Fällen die Überweisung des Semesterbeitrags in der Rückmeldeperiode erfolgen.
Wird das Masterstudium dann nicht an der MLU aufgenommen, kann der Semesterbeitrag auf Antrag zum Wintersemester bis zum 31.10., zum Sommersemester bis zum 30.04. zurück erstattet werden. Dazu ist die USC zurückzugeben.
Exmatrikulation - Rückerstattung Semesterbeitrag
Bei ordnungsgemäßer Exmatrikulation kann die Rückerstattung des Semesterbeitrages, für das Semester, für das er gezahlt wurde, spätestens bis 31.10. für das Wintersemester und 30.04. für das Sommersemester beim Immatrikulationsamt beantragt werden. Dazu ist nochmals die Bankverbindung mitzuteilen und die USC zurückzugeben.
Rechtsgrundlagen
- für die Erhebung bzw. Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages und des Beitrages für das MDV-Semesterticket: Beitragsordnung für das Studentenwerk Halle.
- für die Erhebung von Beiträgen zur Studierendenschaft:
§ 65 Abs. 4 Hochschulgesetz LSA i.V.m. § 2 Beitragsordnung der Studierendenschaft. - für die Erhebung einer Verspätungsgebühr:
§ 1 Abs. 1 i.V.m. Nr. 74, Tarifstelle Nr. 5.3 der Allgemeinen Gebührenordnung LSA . - für die Exmatrikulation von Amts wegen bei Nichtzahlung der Beiträge:
§ 18 Abs. 3 Nr. 3 Immatrikulationsordnung i.v.M. § 30 Abs. 1 Nr. 3 Hochschulgesetz LSA.