Zweitstudium

Um ein Zweitstudium handelt es sich immer dann, wenn Sie nach Abschluss eines Studiums in Deutschland (also: nicht im Ausland oder der früheren DDR) mit Abschluss Bachelor, Diplom, Magister, Master oder Staatsexamen die Aufnahme eines weiteren Studiums mit Abschluss Bachelor, Diplom oder Staatsexamen anstreben – und auch, wenn auf einen Master ein weiterer/anderer Master folgen soll.

Sonderfall: Wer nach einem Abschluss an einer Berufsakademie (außer: Duale Hochschulen Baden-Württemberg, Sachsen bzw. Gera-Eisenach) in Halle ein Bachelor-/Staatsexamens-/Lehramtsstudium anstrebt, gilt trotzdem als Erststudienbewerber.

Die übliche Studien-Abfolge von Bachelor plus „anschlussfähigem“ (= konsekutivem) Master ist also KEIN Zweitstudium!

Ein Zweitstudium ist gebührenpflichtig (500 Euro pro Semester; siehe Themenseite), und zwar zusätzlich zum Semesterbeitrag. Wichtigste Ausnahme: Als Maßnahme gegen Lehrkräftemangel hat das Land Sachsen-Anhalt die Zweitstudiengebühren für ein Lehramtsstudium (Regelstudienzeit!) derzeit ausgesetzt.

Ihr erstes Studium läuft noch? Dann gelten die Angaben auf dieser Seite für Sie (noch) nicht – und Sie unterliegen vollständig den Bestimmungen für „reguläre“ Erststudierende. Allerdings handelt es sich ab dem Zeitpunkt um ein Zweitstudium, an dem das andere Studium tatsächlich beendet ist. Dann setzt auch die Gebührenpflicht ein. Sie müssen den erfolgreichen ersten Abschluss dem Immatrikulationsamt aktiv nachweisen.

Diese Regelungen gelten für die Bewerbung für ein Zweitstudium...

  • Sie bewerben sich innerhalb derselben Fristen und Portale wie Erststudierende (Themenseite Bewerbung   ).
  • Der Abschluss des ersten Studiums ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung. Das Zeugnis darüber ist daher zwingender Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen. Welche Qualifikation für das vorangegangene Studium erforderlich war (Abitur ja/nein?), spielt für das Zweitstudium keine Rolle mehr.
  • Enthält Ihr „neuer“ Studienwunsch fachspezifische Voraussetzungen (Sprachkenntnisse, Eignungstest etc.), müssen Sie diese natürlich auch als Zweitstudierende*r erfüllen und die Nachweise dazu einreichen.

...in NC-freien Studiengängen:

  • Sie bewerben sich online innerhalb derselben Fristen und auf demselben Bewerbungsportal wie Erststudierende (Themenseite Bewerbung).
  • Im Rahmen der Online-Bewerbung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
    • Abschlusszeugnis des Erstudiums: Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonderen Bescheinigung nachgewiesen sein. Andernfalls muss der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt werden. Der Abschluss des ersten Studiums ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung. Welche Qualifikation für das vorangegangene Studium erforderlich war (Abitur ja/nein?), spielt für das Zweitstudium hingegen keine Rolle mehr.
    • Ggf. ergänzende Nachweise über die Erfüllung der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang (Sprachkenntnisse, Eignungsprüfung, o.Ä.).

...in NC-Studiengängen:

  • Sie bewerben sich online innerhalb derselben Fristen und auf demselben Bewerbungsportal wie Erststudierende (Themenseite Bewerbung).
  • Im Rahmen der Online-Bewerbung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
    • Abschlusszeugnis des Erstudiums: Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonderen Bescheinigung nachgewiesen sein. Andernfalls muss der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt werden. Der Abschluss des ersten Studiums ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung. Welche Qualifikation für
      das vorangegangene Studium erforderlich war (Abitur ja/nein?), spielt für das Zweitstudium hingegen keine Rolle mehr.
    • Belege und Nachweise über Studienleistungen und andere Tätigkeiten zur Begründung Ihres Zweitstudienantrages.
    • Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für ein Zweitstudium geltend machen möchten: ein Gutachten des zuständigen Instituts der Universität Halle.
    • Eine ausführliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel. Die Begründung sollte alle Gesichtspunkte enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind; die geltend gemachte Fallgruppe (siehe unten) soll ausdrücklich genannt werden.
    • ggf. ergänzende Nachweise über die Erfüllung der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang (Sprachkenntnisse, Eignungsprüfung, o.Ä.).
  • Für Zweitstudienbewerber*innen stehen in NC-Studiengängen 3 % der Studienplätze (mindestens aber ein Studienplatz) zur Verfügung.
  • Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Zahl der Studienplätze der Zweitstudienquote, wird die Rangfolge durch eine Messzahl bestimmt, die nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad
    der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium gebildet wird. Für die Ermittlung des Grades der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium werden folgende Fallgruppen gebildet:
    • Fallgruppe 1: Zwingende berufliche Gründe
    • Fallgruppe 2: Wissenschaftliche Gründe
    • Fallgruppe 3: Besondere berufliche Gründe
    • Fallgruppe 4: Sonstige berufliche Gründe
    • Fallgruppe 5: keine der vorgenannten Gründe
  • Für die Grundlage der Ermittlung der Messzahl siehe Anlage 1 der Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt)   .
  • Wer in der Quote für Zweitstudienbewerber*innen keinen Studienplatz   erhält, kann leider nicht zum Studium zugelassen werden. (Eventuell eröffnet das Losverfahren eine letzte Chance auf einen Restplatz.)

Für eine Bewerbung in höhere Fachsemester gilt abweichend:

Die Studienplatzvergabe basiert auf einem Einstufungsbescheid, den Sie vorab über die zuständige Fakultät (bzw. deren Prüfungsamt/-ausschuss) organisieren müssen. Die Zeugniskopie des Erststudiums ist als Beweis für Ihre grundsätzliche Zweitstudierenden-Qualifikation weiterhin erforderlich, darüber hinaus entfallen aber alle weiteren hier benannten erforderlichen Unterlagen.

Diese Regelungen gelten für die Immatrikulation

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war und Sie einen Zulassungsbescheid, also einen Studienplatz, erhalten, müssen Sie die Online-Immatrikulation durchführen. Dafür haben Sie in Studiengängen mit NC in der Regel 10-14 Tage Zeit.

Im Rahmen der Online-Immatrikulation müssen Sie u.a.

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