Begriffe/Glossar
Begrifferklärungen
- Von A bis Z - für Bewerber*innen
- Ablehnungsbescheid
- Bewerbung an der MLU
- Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)
- Dienste - Vergabeverfahren (NC-Studiengänge)
- Gasthörerschaft
- Grundständige Studiengänge
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- Hilfsanträge
- Immatrikulation = Einschreibung
- Krankenversicherungsnachweis
- Löwenportal
- Losverfahren
- Postgraduale Studiengänge
- Semesterbeitrag
- Studiengang ohne NC = zulassungsfrei
- Studiengänge mit NC = zulassungsbeschränkt
- Studienplatzrückgabe
- Studieren ohne Abitur
- Universitätspartnerschaft Halle-Leipzig-Jena
- Vergabeverfahren
- Wartesemester
- Zulassungsbescheid
- Zulassungsvoraussetzungen (allgemein und fachspezifisch)
- Zweithörerschaft
- Zweitstudium
- Während des Studiums/ Administratives - weiterführend
Von A bis Z - für Bewerber*innen
Ablehnungsbescheid
Ablehnungsbescheide werden in NC-Studiengängen in der Regel erst nach ggf. durchzuführenden Nachrückverfahren versandt. Die Bereitstellung der Bescheide erfolgt i.d.R. elektronisch im Löwenportal (Ausnahme: höhere Fachsemester Medizin/Pharmazie/Zahnmedizin).
Ablehnungsbescheide wegen Nichterfüllung der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen in Masterstudiengängen werden durch die zuständigen Institute verschickt.
In Kombinationsstudiengängen kann es auch vorkommen, dass Sie einen Ablehnungsbescheid nur für ein einzelnes Fach bekommen, für das andere aber zugelassen werden. Wir haben hier einige Varianten und Überlegungen zusammengestellt, wie Sie dennoch bei uns studieren könnten, obwohl Sie einen Ablehnungsbescheid bzw. nur eine Teilzulassung erhalten haben. [mehr ...]
Bewerbung an der MLU
Die Bewerbung an der MLU erfolgt online in Verbindung mit der Einreichung von Unterlagen auf dem Postweg für EINEN Studiengang. Zusätzlich kann ein Hilfsantrag gestellt werden.
Nach der Online-Bewerbung erhalten Sie eine Mail mit Zugangsdaten zu unserem "Löwenportal". Dort finden Sie das mit Ihren Angaben ausgefüllte Antragsformular sowie ein spezifiziertes Merkblatt, das Sie über weitere einzureichende Unterlagen informiert.
Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich je nach Studiengang. Details finden Sie vorab in den jeweils zutreffenden "Schritten zum Studienplatz".
- "5 Schritte zum Studienplatz" für
- NC-Studiengänge sowie für alle postgradualen Studiengänge (Master/ Konzertexamen)
- "3 Schritte zum Studienplatz" für Studiengänge ohne NC mit den Abschlüssen
- Bachelor
- Kirchliches Examen/ Diplom
- Staatsexamen (einschließlich Lehramt)
Wenn Ihre Unterlagen fristgemäß und vollständig vorliegen, werden diese im Immatrikulationsamt geprüft.
In NC-Studiengängen finden danach Vergabeverfahren statt.
Für die Zugelassenen in NC- und in allen Masterstudiengängen schließt sich dann als nächster Schritt die Immatrikulation an.
Bei Bewerbern für grundständige Studiengänge ohne NC erfolgt nach positiver Prüfung ihrer zur Bewerbung eingereichten Unterlagen die Immatrikulation ohne weitere Zwischenschritte.
Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)
Die MLU beteiligt sich mit den Bachelorstudiengängen Biochemie 180 LP, Biologie 180 LP und Psychologie 180 LP (1. Fachsemester) am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV). Künftig kann es zur Einbeziehung weiterer Studiengänge mit Uni-NC (1. Fachsemester) kommen.
Es gelten abweichende Regelungen zur Bewerbung/Einschreibung [mehr ...]
Unabhängig von der Teilnahme am DoSV besteht die Möglichkeit zur Bewerbung für einen anderen Studiengang an der MLU.
Dienste - Vergabeverfahren (NC-Studiengänge)
Dienste spielen in Vergabeverfahren für NC-Studiengänge partiell eine wichtige Rolle. Anerkannte Dienste werden u.a. als nachrangige Auswahlkriterien in Vergabeverfahren berücksichtigt. Welche Dienste anerkannt werden, entnehmen Sie bitte der Studienplatzvergabeverordnung .
Wenn Sie durch einen Dienst gehindert waren, einen früheren Zulassungsbescheid der MLU anzunehmen, bewerben Sie sich nach dem Dienst erneut und fügen den Bewerbungsunterlagen den früheren Zulassungs- oder Rückstellungsbescheid sowie den Nachweis über den geleisteten Dienst bei. Sie werden dann bevorzugt zugelassen. Dies ist bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Dienstende möglich.
Gasthörerschaft
Gasthörer*innen dürfen, unabhängig von ihrem Schulabschluss, auf Antrag an bestimmten Lehrveranstaltungen teilnehmen, ohne dazu als Studierende eingeschrieben zu werden. Prüfungsleistungen können nicht erbracht und folglich auch keine Abschlüsse erworben werden.
[mehr ...]
Grundständige Studiengänge
Grundständige Studiengänge führen zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss - an der MLU: Bachelor, Kirchliches Examen, Staatsexamen (einschließlich Lehramt) sowie im Einzelfall Diplom.
Davon zu unterscheiden sind weiterführende Studiengänge mit den Abschlüssen Master und Konzertexamen.
[mehr ...]
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Die Hochschulzugangsberechtigung ist für ein grundständiges Studium an der MLU in den meisten Fällen das Abitur (allgemeine Hochschulreife). Unter bestimmten Bedingungen können aber auch andere Abschlüsse als gleichwertig anerkannt werden; in sehr spezifischen Fällen ist auch das Studieren ohne Abitur möglich.
[mehr ...]
Hilfsanträge
Informationen zum Hilfsantrag [mehr ...]
Immatrikulation = Einschreibung
Mit dem Begriff "Immatrikulation" wird der Vorgang der Einschreibung als Studierender in die Liste der Universitätsmitglieder/ Studierenden bezeichnet (Matrikel = Stammrolle).
An der MLU geht der Immatrikulation die Bewerbung, die Prüfung der dazu eingereichten Unterlagen und bei grundständigen NC-Studiengängen sowie bei allen Masterstudiengängen die Zulassung voraus (Zulassungsbescheide werden i.d.R. elektronisch in Ihrem Account im Löwenportal bereitsgestellt - Ausnahmen: höhere Fachsemester Medizin/Pharmazie/Zahnmedizin und Losverfahren).
Wichtig! Bei Zulassungen für NC-Studiengänge werden eng begrenzte Fristen für die Studienplatzannahme/ Immatrikulation gesetzt. Lesen Sie dazu bitte unbedingt den Eintrag "Zulassungsbescheid".
Was zur Immatrikulation jeweils zu tun und vorzulegen ist, entnehmen Sie bitte detaillierter den für Sie zutreffenden "Schritten zum Studienplatz".
ACHTUNG: Im Dialogorientierten Serviceverfahren gelten partiell abweichende Regelungen [mehr...]
Krankenversicherungsnachweis
Alle Bewerber*innen müssen bei der Immatrikulation nachweisen, dass sie krankenversichert oder von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind. Andernfalls kann die Einschreibung nicht erfolgen.
Für den Nachweis der Krankenversicherung halten die Krankenkassen spezielle Vordrucke für die Einschreibung an Hochschulen bereit. Eine einfache Versicherungsbescheinigung ist nicht ausreichend.
[mehr ...]
Löwenportal
Das Löwenportal ist ein Online-Portal der MLU mit verschiedensten Funktionalitäten für Studienbewerber*innen, Studierende, Lehrende und Mitarbeiter [mehr...]
Funktionalitäten für Bewerber*innen (NC-Studiengänge und alle Masterstudiengänge):
- nach der Online-Bewerbung Download des ausgefüllten Antrags auf Zulassung und des Merkblatts zur Bewerbung;
- Möglichkeit der Überprüfung des Bearbeitungsstandes der eingereichten Unterlagen und deren Vollständigkeit;
- nach der Zulassung:
- elektronische Bereistellung von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden;
- Bestätigung des Studienplatzes, für den man sich einschreiben möchte;
- Erstellen eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug des Semesterbeitrags;
- Upload des Passbilds für den Studierendenausweis;
- Download der Merkblatts zur Immatrikulation samt einzureichender Annahmeerklärung.
Die Punkte 1. und 2. gelten nicht für Bewerbungen im Rahmen des DoSV.
Funktionalitäten bei Immatrikulation in einen komplett zulassungsfreien grundständigen Studiengang:
- nach der Online-Bewerbung Download des ausgefüllten Antrags auf Zulassung und des Merkblatts zur Immatrikulation;
- Erstellen eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug des Semesterbeitrags;
- Upload des digitalisierten Passbilds für den Studierendenausweis.
- Möglichkeit der Überprüfung des Bearbeitungsstandes der eingereichten Unterlagen und deren Vollständigkeit.
Losverfahren
In Losverfahren werden frei gebliebene Studienplätze in NC-Studiengängen nach Abschluss der regulären Vergabeverfahren per Losentscheid vergeben. Dafür ist eine gesonderte Bewerbung (ausschließlich online) erforderlich.
> Informationen, Bewerbungstermine, Ergebnisse
Postgraduale Studiengänge
Postgraduale Studiengänge setzen in der Regel ein vorhergehendes erfolgreich abgeschlossenes (grundständiges) Studium voraus. Sie dienen der Erlangung eines weiteren akademischen Grades, meist eines Masterabschlusses.
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag ist ein Pflichtbeitrag, den alle Studierenden zu bezahlen haben (keine Studiengebühr). Zeitliche Änderungen in Höhe und Zusammensetzung sind möglich. [mehr ...]
Studiengang ohne NC = zulassungsfrei
Die Zahl der Studienplätze ist nicht begrenzt.
In zulassungsfreien Studiengängen erhält jeder Interessent, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und nach der Online-Bewerbung die geforderten Unterlagen fristgerecht auf dem Postweg einreicht, garantiert einen Studienplatz.
Die Einschreibung ist zum Wintersemester bis Ende September und zum Sommersemester bis Ende März möglich.
Allerdings haben bei der Bearbeitung der Anträge zunächst die Bewerbungen für NC-Studiengänge (jährlich ca. 10.000) absolute Priorität.
Folglich kann selbst bei frühzeitiger Einreichung Ihrer Unterlagen die Einschreibung in grundständige Studiengänge ohne NC zum Wintersemester meist erst ab August, zum Sommersemester häufig nicht vor Januar erfolgen.
Lassen Sie sich dadurch nicht irritieren! Wenn Ihre eingereichten Unterlagen vollständig und in Ordnung sind, ist Ihnen der Studienplatz in jedem Fall sicher.
Studiengänge mit NC = zulassungsbeschränkt
Das Wort Numerus clausus heißt "beschränkte Zahl".
In diesen Studiengängen gibt es nur eine begrenzte Zahl von Studienplätzen. Nur die Zahl dieser Studienplätze steht für jeden Studiengang von vornherein fest, sonst gar nichts.
Diese Plätze werden bei Bewerbung im Rahmen von Vergabeverfahren (Hauptverfahren) vergeben.
Da nach den Hauptverfahren häufig Studienplätze frei bleiben, finden in vielen NC-Studiengängen Nachrückverfahren statt. Letzte verbleibende Studienplätze werden schließlich im Rahmen von Losverfahren vergeben, für die man sich gesondert online bewerben muss.
Die meisten Bewerber*innen verstehen aber unter dem Begriff NC etwas anderes: Sie fragen meist nach dem Grenzwert, bis zu dem im vergangenen Jahr in einem Studiengang zugelassen wurde. Gemeint ist in der Regel die Durchschnittsnote bzw. Wartezeit des letzten im Hauptverfahren zugelassenen Bewerbers im Vorjahr.
Dieser Grenzwert kann zwar unter Umständen eine gewisse Orientierungshilfe bieten.
Für das aktuell bevorstehende Vergabeverfahren zählen aber letztlich nur die aktuellen Bewerber - ihre Durchschnittsnoten, Wartesemester usw.
Weiterführende Informationen: Themenseite zum NC mit Grenzwerten der Hauptverfahren des vorherigen Jahres
Studienplatzrückgabe
Sollten Sie sich nach erfolgter Immatrikulation an der MLU für das Studium an einer anderen Hochschule entscheiden, ist unter bestimmten Bedingungen die Rückgabe des Studienplatzes und die Rückzahlung des Semesterbeitrags möglich.
Was Sie dazu tun müssen, erfahren Sie hier [mehr ...]
Studieren ohne Abitur
Unter bestimmten Bedingungen ist das möglich ... [mehr ...]
Universitätspartnerschaft Halle-Leipzig-Jena
Einschreibung an der MLU im Rahmen des Universitätsverbunds Halle-Leipzig-Jena
[mehr ...]
Vergabeverfahren
In grundständigen Studiengängen mit Uni-NC werden die Studienplätze in fast allen Studiengängen in der Hauptsache in drei Quoten wie folgt vergeben:
- 30% der Plätze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung;
- 10% der Plätze nach der Wartezeit;
- 60% der Plätze nach fachspezifischen Auswahlkriterien. Sind keine solche Auswahlkriterien festgelegt, erfolgt die Vergabe der Studienplätze in dieser Quote ebenfalls nach der Durchschnittsnote.
In Masterstudiengängen mit NC werden die Studienplätze nach dem Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses vergeben. Ggf. werden zusätzlich fachspezifische Auswahlkriterien berücksichtigt.
Bleiben nach dem so genannten Hauptverfahren Studienplätze frei, werden diese in Nachrückverfahren an die nächsten Bewerber innerhalb dieser Quoten vergeben.
Informationen zum Verfahrensablauf im DoSV finden Sie auf der Website der Stiftung für Hochschulzulassung .
Wartesemester
Als Wartezeit gelten die Halbjahre nach dem Erwerb des Abiturs, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Studienzeiten sind keine Wartezeiten.
Die Zahl der Wartesemester wird aus entsprechenden Angaben im Bewerbungsportal ermittelt (Datum der Hochschulzugangsberechtigung und ggf. Angaben zum früheren Studium).
Wartezeiten spielen ausschließlich bei der Vergabe von Studienplätzen in grundständigen Studiengängen mit Uni-NC (1. Fachsemester) eine Rolle. Es gibt in jedem grundständigen NC-Studiengang eine gesonderte Quote (10% der Plätze), in der die Studienplätze nach Wartesemestern vergeben werden.
Zulassungsbescheid
In NC-Studiengängen (und in allen Masterstudiengängen) werden Zulassungsbescheide elektronisch in Ihrem Löwenportal-Account bereitgestellt - nach dem Hauptverfahren für das 1. Fachsemester grundständiger NC-Studiengänge zum Wintersemester voraussichtlich in der ersten Augustwoche, zum Sommersemester in der ersten Februarwoche.
Auf dem Postweg werden nur Bescheide für höhere Fachsemester Medizin/Pharmazie/Zahnmedizin sowie nach Losverfahren versandt.
Zulassungsbescheide enthalten u.a. Fristen, innerhalb derer der Studienplatz angenommen und die Immatrikulation erfolgt sein muss. Wenn nicht innerhalb dieser Frist die Immatrikulation erfolgt ist und alle dafür erforderlichen Unterlagen im Immatrikulationsamt vorliegen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz.
Zulassungsvoraussetzungen (allgemein und fachspezifisch)
Wer kann an der MLU studieren? Und welche zusätzlichen Regelungen gelten für einzelne Studiengänge und Fächer? Diese Zugangsvoraussetzungen gelten jeweils für Studiengänge mit und ohne NC. Ihre Erfüllung ist bei der Bewerbung nachzuweisen.
- allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zum Studium [mehr ...]
- geltende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Studiengänge finden Sie ggf. bei den einzelnen Studiengangbeschreibungen im Studienangebot [mehr...]
Zweithörerschaft
Zweithörerschaften berechtigen Studierende einer anderen Hochschule nach erfolgter Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der MLU.
Zweithörerschaften sind an der MLU nur im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zu bestimmten Studiengängen mit anderen Hochschulen möglich. Dies betrifft zurzeit bestimmte Studiengänge an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle sowie an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle.
Hinweis: Eine Immatrikulation als Haupthörer im gewählten NC-Studiengang an mehreren Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes ist unzulässig.
Zweitstudium
Für ein Zweitstudium kann man sich in der Regel bewerben, wenn bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde und das Abschlusszeugnis des ersten Hochschulabschlusses innerhalb der Bewerbungsfristen eingereicht wird. [mehr ...]
Während des Studiums/ Administratives - weiterführend
Hier finden Sie Begriffserklärungen, Informationen und Hinweise der Immatrikulationsamts zu administrativen Themen für Studierende der MLU [mehr ...]