Studiengangwechsel
Informationen für Studierende an der MLU
Um einen Studiengang-/ bzw. Studienfachwechsel handelt es sich, wenn sich entweder die Abschlussart ändert oder ein Studienfachwechsel in einem aus mehreren Fächern bestehenden Studiengang angestrebt wird.
In Abhängigkeit vom konkreten Fall gelten unterschiedliche Regelungen und Fristen.
Regelungen
Grundständige Studiengänge
- grundständige Studiengänge ohne NC:
Anträge können innerhalb der Rückmeldefristen nach erfolgter Rückmeldung direkt im Immatrikulationsamt gestellt werden. Nutzen Sie dafür die unten stehenden Formulare.
Anträge können per Mail-Anhang an ssc@uni-halle.de erfolgen.
Zum Wechsel in das 1. Fachsemester eines anderen Studiengangs sind ggf. Nachweise über die Erfüllung fachspezifischer Zugangsvoraussetzungen vorzulegen.
Beachten Sie bitte dazu die Hinweise im Studienangebot. Es enthält in den Studiengangbeschreibungen neben Informationen zu den fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen auch Hinweise zur Kombinerbarkeit der Fächer in Kombinationsstudiengängen (Zwei-Fach-Bachelor, Lehramt) - grundständige Studiengang mit NC:
Es gelten die regulären Bewerbungstermine und die Modalitäten der Online-Bewerbung. Ausführliche Hinweise dazu finden Sie immer aktuell auf der Bewerbungsseite!
Höhere Fachsemester
Es gelten generell die weiter oben genannten Regelungen.
Der beabsichtigte Wechsel in ein höheres Fachsemester ist nur möglich, wenn Sie einen Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungsamts vorlegen können. (Bei Bewerbung für NC-Studiengänge ist der Einstufungsbescheid fristgerecht den Bewerbungsunterlagen beizufügen.)
Beachten Sie bitte, dass in den meisten Fällen zum Wintersemester nur in ungerade und zum Sommersemester nur in gerade Fachsemester immatrikuliert wird.
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
- Studienangebot - die Studiengangbeschreibungen enthalten u.a. Hinweise zur Kombinierbarkeit der Fächer in Kombinationsstudiengängen (Lehramt/ Zwei-Fach-Bachelor);
- Studienangebot höhere Fachsemester - Information zu den Fachsemestern, für die jeweils immatrikuliert wird;
- Kontaktadressen der Prüfungsämter der MLU;
- Informationen zum Einstufungsbescheid.
Masterstudiengänge
Der beabsichtigte Wechsel in einen Masterstudiengang setzt in jedem Fall eine vorherige Bewerbung voraus.
Es gelten die regulären Bewerbungstermine und die Modalitäten der Online-Bewerbung. Ausführliche Hinweise finden Sie auf auf der Bewerbungsseite!
Melden Sie sich bitte in jedem Fall für das bevorstehende Semester zurück! Wird das Masterstudium dann nicht an der MLU aufgenommen, kann der Semesterbeitrag auf Antrag zum Wintersemester bis zum 31.10., zum Sommersemester bis zum 30.04. rückerstattet werden.
Höhere Fachsemester
Mit den Bewerbungsunterlagen für höhere Fachsemester ist ein Einstufungsbescheid des zuständigen Studien- und Prüfungsausschusses einzureichen. Kontaktadressen finden Sie bei den einzelnen Studiengangbeschreibungen im Studienangebot.
Antragsformulare für Studierende an der MLU
Nur für grundständige Studiengänge/-fächer ohne NC!
- Antrag auf Studiengangswechsel für grundständige Studiengänge/ -fächer ohne NC
- Antrag auf Aufnahme eines zweiten grundständigen Studienganges ohne NC
- Antrag auf Aufnahme eines Zweitstudiums (grundständige Studiengänge ohne NC) - nur zur verwenden, wenn der Abschluss eines ersten grundständigen Studiengangs vorgelegt werden kann
- Einstufungsbescheid (Hinweise und Antragsformular) - erforderlich für die Immatrikulation in höhere Fachsemester.
Hinweis - Endgültig nicht bestandene Prüfungen
Wenn Sie einen Studiengangwechsel nach endgültig nicht bestandener Prüfung in einen gleichartigen Studiengang beabsichtigen, klären Sie bitte vorab mit dem an der MLU zuständigen Prüfungsamt, ob eine Immatrikulation in den gewählten Studiengang an der MLU trotzdem noch möglich ist.
Legen Sie dem Immatrikulationsamt eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Prüfungsamts vor!
Sollte sich erst nach der Immatrikulation herausstellen, dass Sie aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes den Prüfungsanspruch in dem an der MLU gewählten Studiengang bereits verloren haben, wird die Immatrikulation wieder aufgehoben (Rechtsgrundlage: § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt )