Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Studiengangwechsel

Informationen für Studierende an der MLU

Um einen Studiengang-/ bzw. Studienfachwechsel handelt es sich, wenn sich entweder die Abschlussart ändert oder ein Studienfachwechsel in einem aus mehreren Fächern bestehenden Studiengang angestrebt wird.
In Abhängigkeit vom konkreten Fall gelten unterschiedliche Regelungen und Fristen.

Grundständige Studiengänge

  • grundständige Studiengänge ohne NC:
    Anträge können innerhalb der Rückmeldefristen nach erfolgter Rückmeldung direkt im Immatrikulationsamt gestellt werden. Nutzen Sie dafür die unten stehenden Formulare.
    Anträge können per Mail-Anhang an erfolgen.
    Zum Wechsel in das 1. Fachsemester eines anderen Studiengangs sind ggf. Nachweise über die Erfüllung fachspezifischer Zugangsvoraussetzungen vorzulegen.
    Beachten Sie bitte dazu die Hinweise im Studienangebot. Es enthält in den Studiengangbeschreibungen neben Informationen zu den fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen auch Hinweise zur Kombinerbarkeit der Fächer in Kombinationsstudiengängen (Zwei-Fach-Bachelor, Lehramt)
  • grundständige Studiengang mit NC:
    Es gelten die regulären Bewerbungstermine und die Modalitäten der Online-Bewerbung. Ausführliche Hinweise dazu finden Sie immer aktuell auf der Bewerbungsseite!

Höhere Fachsemester

Es gelten generell die weiter oben genannten Regelungen.

Der beabsichtigte Wechsel in ein höheres Fachsemester ist nur möglich, wenn Sie einen Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungsamts vorlegen können. (Bei Bewerbung für NC-Studiengänge ist der Einstufungsbescheid fristgerecht den Bewerbungsunterlagen beizufügen.)

Beachten Sie bitte, dass in den meisten Fällen zum Wintersemester nur in ungerade und zum Sommersemester nur in gerade Fachsemester immatrikuliert wird.
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Parallelstudium (Aufnahme eines weiteren Studiengangs)

Die Aufnahme eines zweiten (oder weiteren) Studiengangs ist frühestens ab dem 3. Fachsemester des ersten Studiengangs möglich. Dafür muss nachgewiesen werden, dass mindestens 50 Prozent der vorgesehenen Leistungen der jeweiligen Regelstudienzeit des 1. Studiengangs (in der Regel 15 LP pro Semester) mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser erworben wurden.

Konkret bedeutet dies, dass (ausgehend von modularisierten Bachelorstudiengängen mit 180 LP)

  • zum 3. Fachsemester des 1. Studiengangs mind. 30. LP,
  • zum 4. Fachsemester des 1. Studiengangs mind. 45. LP,
  • zum 5. Fachsemester des 1. Studiengangs mind. 60. LP,
  • zum 6. Fachsemester des 1. Studiengangs mind. 75. LP,
  • zum 7. (oder höheren) Fachsemester des 1. Studiengangs mind. 90. LP,

jeweils mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser, nachgewiesen werden müssen. Ansonsten kann die Immatrikulation in den zweiten (oder weiteren) Studiengang nicht ermöglicht werden.

In modularisierten Studiengängen mit einer höheren Regelstudienzeit (u.a. Lehramt, BA 240 Evidenzbasierte Pflege, BA 240 Hebammenwissenschaft) müssen in höheren Fachsemestern (ab 8. Fachsemester) entsprechend mehr Leistungspunkte nachgewiesen werden, nämlich

  • zum 8. Fachsemester des 1. Studiengangs mind. 105 LP,
  • zum 9. Fachsemester des 1. Studiengangs mind. 120 LP,
  • zum 10. (oder höheren) Fachsemester des 1. Studiengangs mind. 135 LP.

Für die Beantragung bzw. Bewerbung gelten dieselben Regelungen und Fristen wie für einen Studiengang-/fachwechsel (siehe oben).

Als Nachweis über die notwendigen Leistungspunkte und die Durchschnittsnote reichen Sie eine Leistungsübersicht aus dem Löwenportal ein - bei NC-freien Studiengängen bei Antragsstellung, bei NC-Studiengängen zur Einschreibung.

Weitere Regelungen:

  • Wenn Sie die notwendigen Leistungspunkte erreicht haben, aber bislang nur die Bewertung "bestanden" erhalten haben (also auf der Leistungsübersicht noch keine Noten zu finden sind), dann bewerten wir die Anforderung der Durchschnittsnote als erfüllt.
  • Für Medizin und Zahnmedizin gilt: Für das 3. Fachsemester reichen Sie bitte Ihre Leistungsübersicht bei der Bewerbung bzw. Einschreibung ein. Das Immatrikulationsamt prüft, ob Sie die Anforderungen erfüllen. Für alle weiteren Fachsemester kontaktieren Sie bitte das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät für einen Nachweis:
  • Für Lebensmittelchemie, Pharmazie und Rechtswissenschaft: Bitte wenden Sie sich für einen Nachweis für alle Fachsemester an das jeweils zuständige Prüfungsamt.

Masterstudiengänge

Der beabsichtigte Wechsel in einen Masterstudiengang setzt in jedem Fall eine vorherige Bewerbung voraus.
Es gelten die regulären Bewerbungstermine und die Modalitäten der Online-Bewerbung. Ausführliche Hinweise finden Sie auf auf der Bewerbungsseite!

Melden Sie sich bitte in jedem Fall für das bevorstehende Semester zurück! Wird das Masterstudium dann nicht an der MLU aufgenommen, kann der Semesterbeitrag auf Antrag zum Wintersemester bis zum 31.10., zum Sommersemester bis zum 30.04. rückerstattet werden.

Bei einer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ist außerdem ein Einstufungsbescheid erforderlich.

Antragsformulare für Studierende an der MLU

Nur für grundständige Studiengänge/-fächer ohne NC!

Hinweis - Endgültig nicht bestandene Prüfungen

Wenn Sie einen Studiengangwechsel nach endgültig nicht bestandener Prüfung in einen gleichartigen Studiengang beabsichtigen, klären Sie bitte vorab mit dem an der MLU zuständigen Prüfungsamt, ob eine Immatrikulation in den gewählten Studiengang an der MLU trotzdem noch möglich ist.

Legen Sie dem Immatrikulationsamt eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Prüfungsamts vor!

Sollte sich erst nach der Immatrikulation herausstellen, dass Sie aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes den Prüfungsanspruch in dem an der MLU gewählten Studiengang bereits verloren haben, wird die Immatrikulation wieder aufgehoben  (Rechtsgrundlage: § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt   )

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