Dokumente
Betreuungsbestätigung
BetreuungsbestPromo.pdf
(externe Datei)
Einschreibformular für Promotionsstudierende
immaform_promo.pdf
(externe Datei)
Kontakt
Grit Zakschewksi
(Immatrikulationsamt)
Telefon: 0345 55-21318
ssc@uni-halle.de
Universität Halle
Abteilung 1, Immatrikulationsamt
06099 Halle (Saale)
Einschreibung ins Promotionsstudium
Während Sie in Halle promovieren, können Sie sich als Promotionsstudent/in einschreiben.
Im Regelfall ist die Einschreibung freiwillig, nur in Ausnahmefällen ist sie tatsächlich zwingend (Beispiel: Der Promotionsausschuss verlangt als Auflage das Belegen/Nachholen bestimmter Seminare.).
Da der Studierendenstatus einige Vorteile mit sich bringt (deutschlandweit gültiges Nahverkehrsticket, Bibliotheksnutzung, Uni-WLAN, studentische Mensapreise etc.), lohnt sich die Immatrikulation in den meisten Fällen.
Das müssen Sie dafür vorbereiten:
- schriftliche Bestätigung von der betreuenden Professur über die voraussichtliche Dauer der Betreuung einholen (Betreuungsbestätigung)
- [zwingend für Promovierende an der Philosophischen Fakultät I oder II sowie der Naturwissenschaftlichen Fakultät I]
Antrag auf Annahme als Doktorand*in an der Fakultät einreichen und die erfolgreiche Annahme bestätigen lassen
(Antragsformulare: PF 1 | PF 2 | NF 1)
- Semesterbeitrag für das gewünschte Semester in voller Höhe per Bank-Überweisung einzahlen. Es gibt hierfür keine Fristen, es kann auch das aktuell bereits laufende Semester gewählt werden.
Empfänger: Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg
IBAN: DE4681 0000 0000 8100 1535
BIC: MARKDEF1810 (Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg)
Betrag: aktuelle Beitragshöhe, siehe Themenseite
Verwendungszweck #1: Semesterbeitrag SS … / WS … [jeweiliges Semester angeben!]
Verwendungszweck #2: Name, Vorname - Promotion
Im Anschluss daran ...
… senden Sie uns die folgenden Unterlagen per E-Mail (ersatzweise persönlich bzw. postalisch):
- den ausgefüllten Antrag Anmeldung zum Promotionsstudium (Einschreibformular),
- die Hochschulzugangsberechtigung sowie das letzte Zeugnis Ihres Hochschulabschlusses (Master, Diplom usw.) in einfacher Kopie,
- die oben erwähnte Betreuungsbestätigung,
- die oben erwähnte Bestätigung über die Annahme als Doktorand*in (nur bei Promotion in einer der drei genannten Fakultäten),
- einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z. B. Screenshot, Kontoauszug),
- ein digitales Passbild für Ihren Studierendenausweis (ersatzweise: Antrag mit aufgeklebtem Foto).
Das Immatrikulationsamt nimmt daraufhin die Einschreibung vor und sendet Ihnen postalisch die Unterlagen, die u. a. Ihren Studierendenausweis (Uni-Service-Card, = USC) enthalten.
Die erfolgreiche Einschreibung samt Zahlung des Semesterbeitrags berechtigt Sie zum digitalen Abruf des Deutschlandsemestertickets über die movemix-App (FAQ ).
Das sollten Sie noch wissen:
- Um von Semester zu Semester eingeschrieben zu bleiben, müssen Sie sich (wie reguläre Studierende auch) fristgemäß zurückmelden, durch Zahlung des Semesterbeitrags für das darauffolgende Semester.
- Nutzen Sie für die Rückmeldung bitte die oben angegebenen Kontodaten. Das halbjährliche Auslösen der Überweisung per TAN über das Löwenportal ist ebenfalls möglich, wenn Sie uns (einmalig) ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Diese Variante wird auf der Themenseite zur Rückmeldung intensiv beschrieben.
- Wenn Ihre Betreuungsbestätigung ausläuft, müssen Sie sie erneuern, um weiter eingeschrieben bleiben zu können. Reichen Sie also das Dokument mit geänderter Dauer erneut bei uns ein.
- Sie werden für höchstens zehn Semester als Promotionsstudent/in immatrikuliert.
- Eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Befürwortung durch den zuständigen Promotionsausschuss UND die betreuende Professur möglich. Organisieren Sie daher ein solches (formloses) Schreiben, das von beiden Parteien unterschrieben ist.
- Das Schreiben soll die Angabe beinhalten, wann das Promotionsvorhaben voraussichtlich beendet wird.
- Reichen Sie das Schreiben spätestens einen Monat vor Ablauf des zehnten Semesters bei uns ein.
Für internationale Promotionsstudierende …
… gelten teilweise abweichende Regelungen und Formulare. Hierfür gibt es eine eigene Themenseite.