Studienplatztausch
Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei Studierende, die an zwei unterschiedlichen deutschen Universitäten im gleichen zulassungsbeschränkten Studiengang und im gleichen Fachsemester (bei Medizin und Zahnmedizin: im gleichen vorklinischen oder klinischen Semester) eingeschrieben sind, ihren Studienplatz tauschen – also ihr Studium am Ort des jeweiligen Gegenübers fortsetzen.
So gehen Sie vor:
- Sprechen Sie sich mit Ihrem Gegenüber sehr gut ab. Die beteiligten Hochschulen haften nicht für Missverständnisse in privaten Vorabsprachen.
- Prüfen Sie gemeinsam die Rahmenbedingungen beider Hochschulen. Eventuell gibt es bei der anderen Universität andere Bestimmungen, andere Formblätter, andere Fristen.
- Melden Sie unserem Immatrikulationsamt per Mail an ssc@uni-halle.de rechtzeitig Ihren verbindlichen Wunsch auf Studienplatztausch. Sie erhalten daraufhin die nötigen Formulare elektronisch bereitgestellt.
- An der Uni Halle muss der Antrag auf Studienplatztausch spätestens eine Woche nach Vorlesungsbeginn im Immatrikulationsamt eingegangen sein. Hierfür genügt die Zusendung als gescannter E-Mail-Anhang. Wichtig sind die eigenhändigen Unterschriften beider Parteien.
- Bestehen andere Hochschulen auf die Verwendung eigener Formblätter zur Bestätigung, müssen Tauschwillige in solchen Fällen einfach jeweils beide Formulare einreichen.
- Wird dem Tausch zugestimmt, bekommen eingehende Studierende eine Zahlungsaufforderung für den Semesterbeitrag.
- Der Nachweis über die getätigte Einzahlung ist zwingender Teil der Einschreibformalitäten.
Das ist noch wichtig:
- Ein Ringtausch, also ein Wechsel von drei oder mehr Studierenden, ist nicht möglich.
- Der Studienplatztausch ist auch im 1. Fachsemester möglich.
- Medizin: Handelt es sich beim Tauschwunsch nicht um das erste vorklinische oder das erste klinische Semester, muss der Tauschantrag vom Studiendekanat der Medizinischen Fakultät unterschrieben/bestätigt werden.
- Zahnmedizin: Handelt es sich beim Tauschwunsch nicht um das erste Fachsemester, muss der Tauschantrag vom Studiendekanat der Medizinischen Fakultät unterschrieben/bestätigt werden.
- Beide Hochschulen müssen zustimmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Tausch.
- Sie müssen (beide) ordentlich immatrikuliert sein, den gleichen Leistungsstand vorweisen können und den Prüfungsanspruch im betreffenden Studiengang noch nicht verloren haben.
- Rechtliche Grundlage für den Studienplatztausch ist §9 der Immatrikulationsordnung.