Studienplatzrückgabe
Regelungen/ Fristen
Nach erfolgter Neu-/ Ersteinschreibung kann die Immatrikulation auf Antrag bis zum 31.10. zum Wintersemester oder bis zum 30.04. zum Sommersemester wieder aufgehoben werden.
Zur Rücküberweisung des Semesterbeitrages ist die nochmalige Mitteilung Ihrer Bankverbindung erforderlich. Der Studierendenausweis (USC) ist in diesem Fall an die MLU zurück zu geben.
Antragstellung
Anträge zur Studienplatzrückgabe können unter Verwendung des unten stehenden Formulars innerhalb der oben genannten Fristen persönlich zu den Öffnungszeiten im SSC gestellt oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Antragsformular
Antrag auf Aufhebung der Immatrikulation
(bitte nicht mit dem Microsoft Edge öffnen, sondern eine PDF-Software wie z.B. Acrobat nutzen)
studienplatzrueckgabe.pdf
(externe Datei)
Rechtsgrundlagen
- Rücknahme und Aufhebung der Immatrikulation sowie Exmatrikulation sind geregelt durch § 18 der Immatrikulationsordnung der MLU i.V.m. § 30 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt .
- Die Rückerstattung des Semesterbeitrags regelt § 5 der Beitragsordnung für das Studentenwerk Halle.