Exmatrikulation
Mit der Exmatrikulation endet für Studierende die Mitgliedschaft an unserer Universität. Automatisch erfolgt sie zum Ende des laufenden Semesters in diesen Fällen:
- nach bestandener Abschlussprüfung (aber: Verzögerung möglich, siehe Sonderfälle)
- nach dem endgültigen Verlust des Prüfungsanspruchs in Ihrem Studiengang
- bei nicht erfolgter fristgerechter Rückmeldung bzw. Nichtzahlung von Gebühren und Beiträgen
Exmatrikulation auf eigenen Antrag (mit Exmatrikulationsbescheinigung)
Wir empfehlen dringend die Exmatrikulation auf eigenen Antrag – denn nur so erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung, die u. a. zur späteren Rentenberechnung und auch beim Wechsel an andere Hochschulen unabdingbar ist.
Im Antrag wählen Sie das Datum der Exmatrikulation selbst, zwischen sofort (= Tag der Antragstellung) und zu Semesterende sind alle Angaben möglich.
Der Exmatrikulationsantrag kann persönlich zu den Öffnungszeiten im SSC gestellt, auf dem Postweg eingereicht oder als Mail-Anhang an ssc@uni-halle.de gesendet werden.
Nach erfolgter Exmatrikulation können Sie sich (sofern Sie noch TAN haben) eine Exmatrikulationsbescheinigung bei Bedarf auch noch später im Löwenportal generieren lassen.
Exmatrikulation und anteilige Erstattung des Semestertickets
Erfolgt die Exmatrikulation während des laufenden Semester (Exmatrikulationsdatum spätestens 31.8. im Sommersemester bzw. 28./29.2. im Wintersemester), erstattet der örtliche Nahverkehrsbetreiber HAVAG den Beitrag für das Deutschlandsemesterticket anteilig. Das geht so:
- Das Immatrikulationsamt stempelt/unterschreibt Ihre Exmatrikulationsbescheinigung.
- Sie legen diese Bescheinigung im Service-Center der HAVAG vor.
- Die Rückerstattung wird für jeden noch nicht begonnenen Monat des laufenden Semesters vorgenommen (FAQ zum Ticket ).
Exmatrikulation und Zugriff auf die IT-Dienste
Auf die Dienste des ITZ haben Sie nach Beendigung Ihres Studiums bzw. nach erfolgter Exmatrikulation noch wie folgt Zugriff:
Dienst | Zugriffsdauer nach Studienende* |
---|---|
6 Monate | |
Löwenportal | 6 Monate |
StudIP | 1 Monat |
VPN | kein Zugriff mehr möglich |
WLAN | kein Zugriff mehr möglich |
Blogdienst | kein Zugriff mehr möglich |
*Studienende = letzter Kalendertag des Semesters, in dem das Studium beendet wurde und/oder die Exmatrikulation erfolgt ist (also: 30. September oder 31. März)
Sonderfall: Rückerstattung des vorausgezahlten Semesterbeitrags (z. B. wegen Hochschulwechsel oder Studienabschluss)
Sie haben sich zurückgemeldet, setzen Ihr Studium aber doch nicht fort?
Kein Problem: Die Rückerstattung des Semesterbeitrages ist bei Exmatrikulation vor Beginn des Semesters, für das er gezahlt wurde, spätestens bis 31.10. für das Wintersemester und 30.04. für das Sommersemester im SSC schriftlich unter Mitteilung der Bankverbindung zu beantragen. Dazu ist die USC zurückzugeben.
Bei erfolgreichem Abschluss gilt:
Falls das zuständige Prüfungsamt Ihre letzte Studienleistung erst nach Beginn der Rückmeldeperiode verbucht bzw. verbuchen kann, ist eine Rückmeldung für das Folgesemester (trotz Studienende) durch Sie technisch möglich. In einem solchen Fall reichen Sie bitte nicht nur den Antrag auf Rückerstattung ein, sondern auch den Antrag auf Exmatrikulation.
Sonderfall: Rückgabe des Studienplatzes vor Studienbeginn
Nach erfolgter Neu-/ Ersteinschreibung kann die Immatrikulation auf Antrag bis zum 31.10. zum Wintersemester oder bis zum 30.04. zum Sommersemester zurückgenommen werden. [mehr ...]
Antragsformulare
Rechtsgrundlagen
- Die Exmatrikulation ist geregelt durch § 18 der Immatrikulationsordnung der MLU i.V.m. § 30 Hochschulgesetz LSA .
- Die Rückerstattung des Semesterbeitrags regelt § 5 der Beitragsordnung für das Studentenwerk Halle