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Masterstudiengänge - allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Übersicht
Detaillierte und zum Teil von den unten stehenden Informationen abweichende Regelungen zu einzelnen (weiterbildenden) Studiengängen finden Sie ggf. bei der jeweiligen Studiengangbeschreibung im Studienangebot [mehr...]
Zulassungsvoraussetzungen - 1. Fachsemester
Zur Bewerbung sind mit dem Antrag auf Zulassung einzureichen:
- Das Zeugnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in amtlich beglaubigter Kopie; (ggf. abweichende Regelungen bei weiterbildenden Masterstudiengängen)
oder
sofern der Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss noch nicht vorgelegt werden kann, an dessen Stelle eine vom zuständigen Prüfungsamt bestätigte Fächer- und Notenübersicht über 2/3 der innerhalb des Gesamtstudiums zu erbringenden Leistungen mit ausgewiesener Durchschnittsnote; - außerdem: Nachweise über die Erfüllung der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang. Sie finden diese bei den einzelnen Studiengangbeschreibungen im Studienangebot;
- Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Niveau DSH 2 oder äquivalenter Nachweis).
- Enfällt bei Bewerbung für die Studiengänge Polymer Materials Science 120 LP und Pharmacuetical Biotechnology 120 LP.
- Für das Masterprogramm Deutsch als Fremdsprache 45/75 LP Nachweis von Deutschlenntnissen (DSH 3 oder äquivalenter Nachweis).
Zulassung ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss
Bewerber*innen zum 1. Fachsemester, die den Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht erbringen, können bereits zumMasterstudium zugelassen werden.
Das Abschlusszeugnis muss jedoch spätestens bis zum 31.03.2021 beim Immatrikulationsamt vorgelegt werden.
Zulassungsvoraussetzungen - höhere Fachsemester
Zur Bewerbung sind mit dem Antrag auf Zulassung einzureichen:
- Das Zeugnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in amtlich beglaubigter Kopie;
- ein Einstufungsbescheid des zuständigen Studien- und Prüfungsausschusses an der MLU. (Kontaktadressen der jeweiligen Fachstudienberater*innen finden Sie in den einzelnen Studiengangbeschreibungen im Studienangebot.)
Bewerber*innen ohne deutschen Hochschulabschluss
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, bewerben sich für das Wintersemester bis zum 30.04. eines jeden Jahres und für das
Sommersemester bis zum 31.10. des Vorjahres über uni-assist .
(Zum Wintersemester 20/21 sind Bewerbungen über uni-assist bis zum 15.07.2020 möglich.)