Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Studienplatztausch

Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei Studierende, die an zwei unterschiedlichen deutschen Universitäten im gleichen zulassungsbeschränkten Studiengang und im gleichen Fachsemester (bei Medizin und Zahnmedizin: im gleichen vorklinischen oder klinischen Semester) eingeschrieben sind, ihren Studienplatz tauschen – also ihr Studium am Ort des jeweiligen Gegenübers fortsetzen.

So gehen Sie vor:

  • Sprechen Sie sich mit Ihrem Gegenüber sehr gut ab. Die beteiligten Hochschulen haften nicht für Missverständnisse in privaten Vorabsprachen.
  • Prüfen Sie gemeinsam die Rahmenbedingungen beider Hochschulen. Eventuell gibt es bei der anderen Universität andere Bestimmungen, andere Formblätter, andere Fristen.
  • Melden Sie unserem Immatrikulationsamt per Mail an rechtzeitig Ihren verbindlichen Wunsch auf Studienplatztausch. Sie erhalten daraufhin die nötigen Formulare elektronisch bereitgestellt.
  • An der Uni Halle muss der Antrag auf Studienplatztausch spätestens eine Woche nach Vorlesungsbeginn im Immatrikulationsamt eingegangen sein. Hierfür genügt die Zusendung als gescannter E-Mail-Anhang. Wichtig sind die eigenhändigen Unterschriften beider Parteien.
  • Bestehen andere Hochschulen auf die Verwendung eigener Formblätter zur Bestätigung, müssen Tauschwillige in solchen Fällen einfach jeweils beide Formulare einreichen.
  • Wird dem Tausch zugestimmt, bekommen eingehende Studierende eine Zahlungsaufforderung für den Semesterbeitrag.
  • Der Nachweis über die getätigte Einzahlung ist zwingender Teil der Einschreibformalitäten.

Das ist noch wichtig:

  • Ein Ringtausch, also ein Wechsel von drei oder mehr Studierenden, ist nicht möglich.
  • Der Studienplatztausch ist auch im 1. Fachsemester möglich.
  • Medizin: Handelt es sich beim Tauschwunsch nicht um das erste vorklinische oder das erste klinische Semester, muss der Tauschantrag vom Studiendekanat der Medizinischen Fakultät unterschrieben/bestätigt werden.
  • Zahnmedizin: Handelt es sich beim Tauschwunsch nicht um das erste Fachsemester, muss der Tauschantrag vom Studiendekanat der Medizinischen Fakultät unterschrieben/bestätigt werden.
  • Beide Hochschulen müssen zustimmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Tausch.
  • Sie müssen (beide) ordentlich immatrikuliert sein, den gleichen Leistungsstand vorweisen können und den Prüfungsanspruch im betreffenden Studiengang noch nicht verloren haben.
  • Rechtliche Grundlage für den Studienplatztausch ist §9 der Immatrikulationsordnung.

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