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Rückmeldung
Übersicht
- Online-Rückmeldung
- Rückmeldung per Überweisungsträger
- Bankkonto für Semesterbeiträge
- Rückmeldefristen
- Verspätete Rückmeldung
- Der Semesterbeitrag
- Hinweise für Zweithörer
- Studiengang-/ Studienfachwechsel
- Übergang vom Bachelor zum Master
- Beurlaubungen
- Teilnahme an Wahlen
- Hinweis zur Uni Service Card
- Wechsel der Krankenkasse
- Änderung der Wohnanschrift
- Exmatrikulation
- Nutzung der Studentischen Mailadresse
- Rechtsgrundlagen
Online-Rückmeldung
Für die meisten Studierenden wird die Rückmeldung online per einmaligem Lastschriftauftrag angeboten (kein Dauerlastschriftverfahren!).
Loggen Sie sich dazu bitte innerhalb der Rückmeldefristen im Löwenportal ein!
Zu Beginn der Rückmeldeperiode erinnern wir Sie per Mail an Ihre studentische Mailadresse an Ihre Pflicht zur Rückmeldung.
Rückmeldung per Überweisungsträger
Schreiben zur Rückmeldung mit Überweisungsträger werden nur in folgenden Fällen versandt:
- wenn neben dem Semesterbeitrag Studiengebühren zu zahlen sind (Zweit- bzw. Langzeitstudiengebühren, Gebühren für einzelne Studiengänge);
- an Studienkollegiaten;
- bei "Studium ohne Abschluss" (ausländische Studierende);
- bei Vorliegen unbearbeiteter Beurlaubungsanträge;
- an Promotionsstudenten, wenn noch keine Betreuererklärung für das nächste Semester vorliegt;
- bei Feststellung von Problemen mit Ihrer Krankenversicherung.
In diesen Fällen kann die Rückmeldung nicht online erfolgen.
Bankkonto für Semesterbeiträge
Achtung! Die Überweisung des Semesterbeitrages erfolgt auf unser Bankkonto bei der Bundesbank. Die genauen Kontendaten finden Sie bei Bedarf mit Beginn der Rückmeldeperiode im Löwenportal.
Überweisen Sie bitte keine Semesterbeiträge oder Verspätungsgebühren mehr auf das frühere Konto bei der Commerzbank (früher Dresdner Bank). Dieses Konto ist geschlossen.
Rückmeldefristen
| für das Wintersemester: | 20.06. bis 31.07. |
| für das Sommersemester: | 01.12. bis 31.01. |
Die Rückmeldung erfolgt innerhalb der o.g. Fristen durch die fristgerechte Einzahlung des Semesterbeitrages auf unser Beitragskonto.
Beachten Sie bitte dabei die Geldlaufzeiten der Bankinstitute! Für die Rückmeldung gilt das Datum der Gutschrift auf unserem Beitragskonto.
Die nicht erfolgte Rückmeldung führt zur Exmatrikulation von Amts wegen.
Verspätete Rückmeldung
Bei verfristeter (verspäteter) Rückmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 10,30 € erhoben.
Die Möglickeit zur verfristeten Rückmeldung besteht in der Regel bis zu zwei Wochen nach Ablauf der regulären Rückmeldefristen.
Studierende, für die die Online-Rückmeldung nicht möglich ist, zahlen die Verpätungsgebühr zusammen mit dem Semesterbeitrag auf das auf dem Überweisungsträger angegebene Konto ein! Geben Sie dabei bitte den auf dem Überweisungsträger angegebenen Verwendungszweck an.
Achtung, Studierende in NC-Fächern! Bei nicht fristgemäß erfolgter Rückmeldung werden die Studienplätze der nicht zurückgemeldeten Studenten ggf. im Rahmen von Auswahlverfahren für höhere Fachsemester an andere Bewerber vergeben.
Der Semesterbeitrag
Ab Wintersemester 2012/13 beträgt der Semesterbeitrag 72,60 €. Er setzt sich zusammen aus 50,-- € Studentenwerksbeitrag und 16,50 € Beitrag für das Semesterticket Freizeit sowie 6,10 € Studierendenschaftsbeitrag. (Der Austritt aus der Studierendenschaft kann erst nach Ablauf eines Semesters schriftlich in der Rückmeldefrist erklärt werden.)
Hinweise für Zweithörer
Studierende, die an der MLU als Zweithörer immatrikuliert (also von der Semesterbeitragszahlung befreit) sind, beantragen während der Rückmeldezeit im Immatrikulationsamt schriftlich die Rückmeldung für das folgende Semester. Eine Studienbescheinigung der Hauptuniversität für das jeweilige Rückmeldesemester ist beizulegen.
Studiengang-/ Studienfachwechsel
Anträge auf Studiengang-/Studienfachwechsel können für grundständige Fächer ohne NC innerhalb der Rückmeldefristen nach erfolgter Rückmeldung im Immatrikulationsamt gestellt werden. Nutzen Sie dafür bitte dazu die Formulare auf dieser Website.
Ist der Studiengang-/Studienfachwechsel in einem NC-Studiengang beabsichtigt bzw. der Wechsel in einen Masterstudiengang, gelten die regulären Bewerbungstermine und die Modalitäten der Online-Bewerbung. Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Bewerberseite!
Übergang vom Bachelor zum Master
Die Rückmeldung muss auch in diesen Fällen erfolgen.
Wird das Masterstudium dann nicht an der MLU aufgenommen, kann der Semesterbeitrag auf Antrag zum Wintersemester bis zum 31.10., zum Sommersemester bis zum 30.04. zurück erstattet werden.
Beurlaubungen
Anträge auf Beurlaubung müssen bis zum Ende der Rückmeldungsperiode im Immatrikulationsamt eingereicht werden.
Alle entsprechenden Anträge liegen im Immatrikulationsamt aus bzw. können im Internet von der entsprechenden Website herunter geladen werden. Beurlaubungsgründe, die zur Befreiung von der Beitragspflicht des Studentenwerks führen können, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Formular.
Teilnahme an Wahlen
Studierende, die ein Studium aufgenommen haben, dessen Durchführung mehreren Fakultäten zugeordnet ist, sind nur in einer Fakultät wählbar und wahlberechtigt.
Sie sind automatisch nach der Immatrikulation bzw. nach Änderungen im Studiengang der Fakultät und dem Wahlbereich zugeordnet, in dem das 1. Fach des aktuellen 1. Studienganges angesiedelt ist (bei Lehramtsstudiengängen das 1. Unterrichtsfach/ bei Lehramt Sonderschulen das 1. Sonderpädagogikfach).
Der Wechsel des Wahlbereichs kann über die Selbstbedienungsfunktion "Änderung der Wahlberechtigung" im Löwenportal selbst vorgenommen werden.
Alternativ ist ein beabsichtigter Wechsel des Wahlbereichs auch durch die Abgabe einer schriftlichen Erklärung beim Wahlamt möglich. Das Formular finden Sie auf der Website des Wahlamtes.
Hinweis zur Uni Service Card
Bitte nicht vergessen!
Die USC muss zu Beginn jedes Semesters neu validiert werden. Sie wird sonst funktionsunfähig und Sie benötigen eine neue USC. Diese erhalten Sie beim Immatrikulationsamt gegen eine Gebühr von 10,30 €.
Wechsel der Krankenkasse
Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, ist dies dem Immatrikulationsamt unverzüglich mitzuteilen! Andernfalls kann die Rückmeldung nicht online vorgenommen werden.
Bei Wechsel in eine private Krankenversicherung, benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht. Diese Bescheinigung erhalten Sie von der letzten gesetzlichen Krankenkasse bei der sie versichert waren. Falls Sie noch nie gesetzlich krankenversichert waren, kann diese gewöhnlich auch von der AOK ausgestellt werden.
Änderung der Wohnanschrift
Gemäß Immatrikulationsordnung der MLU sind Sie verpflichtet, dem Immatrikulationsamt umgehend die Änderung personenbezogener Daten mitzuteilen.
Änderungen der Wohnanschrift können Sie auch selbst über das Löwenportal vornehmen.
Exmatrikulation
Wenn Sie sich nicht fristgemäß zurückmelden, hat dies ohne weitere Mahnung die Exmatrikulation von Amts wegen zur Folge. Darauf werden Sie auch bei Zusendung des Schreibens zur Rückmeldung hingewiesen.
Eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie, wenn Sie sich nach Beendigung Ihres Studiums ordnungsgemäß im Immatrikulationsamt abmelden!
Benutzen Sie dazu das Formular des Exmatrikulationsantrags!
Nutzung der Studentischen Mailadresse
An Ihre studentische Mailadresse werden administrative Informationen versandt. Auf den Versand von brieflichen Benachrichtigungen soll künftig weitestgehend verzichtet werden.
Die regelmäßige, in der Regel wöchentliche, Kenntnisnahme der E-Mails wird dringend empfohlen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Erhebung des Studentenwerksbeitrages und des Beitrages für das Semesterticket Freizeit ist die Beitragsordnung für das Studentenwerk Halle - Anstalt öffentlichen Rechts - vom 15.02.2012 (ABl. 2012 Nr. 3 S. 11).
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Beiträgen zur Studierendenschaft ist § 65 Abs. 4 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010 (GVBl. LSA 2010 S. 600) i.V.m. § 1 Beitragsordnung der Studierendenschaft vom 25.09.2002 (ABl. 2002, Nr. 12 S. 26), zuletzt geändert am 18.10.2005 (ABl. 2005 Nr. 5 S. 22).
Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Verspätungsgebühr ist Anlage lfd. Nr. 8 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.08.2004 (GVBl. LSA S. 554) in der derzeit gültigen Fassung.
Rechtsgrundlage für die Exmatrikulation von Amts wegen bei Nichtzahlung der Beiträge ist § 30 Abs. 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010 (GVBl. LSA 2010 S. 600).