Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Zweitstudium

Bewerbung für ein Zweitstudium (nur für grundständige Studiengänge)

Für ein Zweitstudium bewerben Sie sich, wenn nach Abschluss eines Studiums mit Abschluss Bachelor, Diplom, Magister, Master oder Staatsexamen die Aufnahme eines weiteren Studiums mit Abschluss Bachelor, Diplom oder Staatsexamen beabsichtigt ist – und auch, wenn auf einen Master ein weiterer/anderer Master folgen soll.

Für ein Zweitstudium kann man sich folglich nur bewerben, wenn bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde und das Abschlusszeugnis des ersten Hochschulabschlusses innerhalb der Bewerbungsfristen eingereicht wird.

Wird Ihr Zeugnis erst nach Bewerbungsschluss ausgestellt, bewerben Sie sich für ein Erststudium! Das Zeugnis ist im Fall der Zulassung dem Immatrikulationsamt umgehend nachzureichen.

Als Zweitstudienbewerber*in mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie übrigens nicht die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Ihr erster Hochschulabschluss eröffnet Ihnen in diesem Fall den Zugang zur Universität.

Zweitstudienbewerbung für grundständige NC-Studiengänge (1. Fachsemester)

Während in zulassungsfreien Studiengängen die Einschreibung problemlos nach dem allgemeingültigen Prozedere erfolgt, gelten für die Auswahl von Zweitstudienbewerber*innen in NC-Studiengängen besondere Regeln:

Für Zweitstudienbewerber*innen stehen in NC-Studiengängen 3% der Studienplätze (mindestens aber ein Studienplatz) zur Verfügung.

Die Rangfolge bei der Studienplatzvergabe wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird.

Die Ermittlung der Messzahl erfolgt nach Anlage 1 der Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt   .

Wer in der Quote für Zweitstudienbewerber*innen keinen Studienplatz erhält, kann leider nicht zum Studium zugelassen werden.

Einzureichende Unterlagen

Zur Bewerbung sind einzureichen:

  1. Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums;
  2. ggf. geforderte Nachweise über die Erfüllung fachspezifischer Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang;
  3. Kopien aller Belege und Nachweise über Studienleistungen und andere Tätigkeiten zur Begründung Ihres Zweitstudienantrages;
  4. eine ausführliche schiftliche Begründung des Zweitstudienwunschs mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel. Die Begründung soll alle Gesichtspunkte enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind; die geltend gemachte Fallgruppe soll ausdrücklich genannt werden;
  5. wenn wissenschaftliche Gründe geltend gemacht werden, außerdem ein Gutachten des fachlich zuständigen Instituts der MLU.

Bei Bewerbung für einen Studiengang ohne NC entfallen die unter den Punkten 3.-5. genannten Unterlagen.

Bei Bewerbung für ein höheres Fachsemester entfallen die unter den Punkten 2.-5. genannten Unterlagen. Stattdessen ist ein Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungsamts einzureichen.

Hinweis: Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren

Bei Bewerbung im Rahmen des DoSV gelten partiell abweichende Regelungen [mehr...]

Beachten sie dazu die Hinweise im DoSV-Bewerbungsportal!

Studiengebühren

Die oben stehenden Informationen zum Zweitstudium betreffen nur die Bewerbung, Zulassung und Einschreibung, nicht aber ggf. davon abweichende Regelungen zur Erhebung von Studiengebühren.

Die MLU erhebt Zweitstudiengebühren.

Ausführliche Informationen dazu und Kontaktadressen finden Sie über diese Website.

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