Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Zur Aufnahme eines Studiums bedarf es grundsätzlich einer besonderen Qualifikation. Kurz gesagt: Die klassische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den Weg an unsere Universität ist das Abitur – und der klassische Weg in ein Masterstudium führt über einen Bachelorabschluss.

Auf dieser Seite erläutern wir alle Details und Alternativen. Hier unberücksichtigt bleiben dagegen weitere etwaige fachspezifische Voraussetzungen, die in den einzelnen Studiengangsdarstellungen    beschrieben sind.

Allgemeine und Fachgebundene Hochschulreife

Die Allgemeine Hochschulreife, in Deutschland in der Regel „das Abitur“, berechtigt zum Studium in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt (= grundständiges Studium, also: Bachelor, Staatsexamen inkl. Lehramt)

Die Fachgebundene Hochschulreife berechtigt ebenfalls zur Aufnahme eines grundständigen Studiums an einer Universität, allerdings nur für solche Studiengänge, die im Regelfall im Zeugnis ausgewiesen sind.

Grundsätzlich KEIN Zugang ins universitäre Studium ist die Fachhochschulreife (landläufig Fachabitur), die eben – wie der Name schon sagt – „nur“ zum Studium an Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Duale Hochschulen) berechtigt. Begriffliche Verwechslungen sind leider keine Seltenheit.

Bachelorabschluss von Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Abschlüsse von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) sind gleichwertig mit der Allgemeinen Hochschulreife und ermöglichen zugleich die Aufnahme eines Masterstudiums.

Wer sich nach einem Fachhochschulabschluss für ein Bachelor- oder Staatsexamensstudium (einschließlich Lehramt) bewerben möchte, unterliegt den Regelungen zum Zweitstudium.

Bachelorabschluss von Berufsakademien

Abschlüsse von staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien in akkreditierten Bachelorstudiengängen sind gleichwertig mit der Allgemeinen Hochschulreife und ermöglichen zugleich die Aufnahme eines Masterstudiums.

Wer sich nach einem Abschluss an einer Berufsakademie für ein Bachelor- oder Staatsexamensstudium (einschließlich Lehramt) bewerben möchte, gilt als Erststudienbewerber. Ausnahme: Abschlüsse der Dualen Hochschulen Baden-Württemberg bzw. Gera-Eisenach gelten als Erststudium, daher muss die Bewerbung gemäß den Regelungen für ein Zweitstudium erfolgen.

Meisterabschluss und andere Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Meisterabschlüsse gemäß Handwerksordnung und andere Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung (gemäß §2 Nr. 13 HSQ-VO   ) können (!) als gleichwertig mit der Allgemeinen Hochschulreife anerkannt werden.

Diese Zeugnisse bedürfen einer Einzelfallprüfung. Reichen Sie dazu möglichst vor der Bewerbung folgende Nachweise als Kopien per Mailanhang beim Immatrikulationsamt () ein: Zeugnis der abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung mit den dazu gehörenden Prüfungsnoten | Nachweise über den Stundenumfang des Lehrgangs der Aufstiegsfortbildung | Abschlusszeugnis der vorhergehenden ersten Berufsausbildung.

Insbesondere bei Bewerbung für NC-Studiengänge sollten solche Zeugnisse eine Durchschnittsnote ausweisen. Diese kann auch mit gesonderter Bescheinigung der ausbildenden Stelle nachgewiesen werden. Zeugnisse ohne Durchschnittsnote werden in Vergabefahren an letzter Stelle eingeordnet – ein gravierender Nachteil. Bei Zeugnisangaben mit Punkten statt Note wird ein Umrechnungsschlüssel benötigt.

Berufsausbildung plus Berufserfahrung: Studieren ohne Hochschulreife

Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung in ein fachverwandtes Studium starten, das geht an unserer Universität auf zwei Wegen.

  • Im Probestudium bewähren Sie sich ein Jahr lang: Ihr Leistungsstand nach zwei Semestern entscheidet, ob Sie „regulär“ eingeschrieben werden.
  • Für viele Bachelor-Studiengänge können Sie sich auch ohne diese Bewährung bewerben oder einschreiben, sofern Sie stattdessen eine Feststellungsprüfung bestehen.

Fortsetzung eines Fachhochschulstudiums an der Universität

Wer zwei Semester oder mehr an einer deutschen Fachhochschule (auch: Hochschule für Angewandte Wissenschaften; Duale Hochschule) studiert hat und dabei mindestens 60 Leistungspunkte erworben hat, kann auch ohne Allgemeine Hochschulreife an der Universität Halle ein Studium in der gleichen Fachrichtung (!) fortsetzen.

Es gelten dieselben Regelungen und Fristen wie für „neue“ Studierende:

  • Bewerbungen/Einschreibungen erfolgen für das erste Fachsemester.
  • Etwaige fachspezifische Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
  • In NC-Studiengängen kommt es zu Auswahlverfahren, wenn die Nachfrage die Kapazität übersteigt (bei FH-Wechslern wird die Durchschnittsnote des bis dato geleisteten Studiums herangezogen; dieser Wert konkurriert also mit den Abiturnoten der regulären Bewerbungen).

Kopien dieser Dokumente sind bei der Bewerbung/Einschreibung vorzulegen:

  • Zeugnis über die Fachhochschulreife
  • Nachweis von mindestens 2 Semestern Studium an einer Fachhochschule
  • Nachweis von mindestens 60 ECTS/LP durch Modulübersicht, Transcript of Records o. ä. mit Durchschnittsnote (vom Prüfungsamt der entsendenden Hochschule ausgestellt und unterschrieben)
  • Nachweis über den noch bestehenden Prüfungsanspruch (ebenfalls vom Prüfungsamt der FH ausgestellt/unterschrieben)

Ob es sich um „die gleiche Fachrichtung“ handelt, wird vom Immatrikulationsamt geprüft. Hierbei gilt:

  • Grundsätzlich ausgeschlossen sind Bewerbungen für: Lebensmittelchemie | Medizin | Pharmazie | Psychologie | Rechtswissenschaft | Zahnmedizin
  • Wechsel in einen Kombi-Bachelor: Die Fachnähe zu einem Teilstudiengang genügt.
  • Wechsel ins Lehramt für Gymnasien/Sekundarschulen: Die Fachnähe zu einem Unterrichtsfach genügt.
  • Wechsel ins Lehramt für Grundschulen/Förderschulen: Die fachliche Nähe zum (pädagogischen) Grundlagenstudium muss gegeben sein.

Außerdem wichtig: Eine Bewerbung/Umschreibung in höhere Fachsemester (bei Vorliegen der Voraussetzungen hierfür) ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.


Türöffner für das Masterstudium: Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss

Wenn nicht ausdrücklich im jeweiligen Studienangebot anders dargestellt, kann ein Masterstudium nur dann begonnen werden, wenn ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss vorliegt (oder nachweisbar direkt bevorsteht). In der Regel sind das Bachelorabschlüsse – und, wie oben dargestellt, werden auch solche von Berufsakademien und Fachhochschulen akzeptiert.

Im überwiegenden Fall muss der qualifizierende Abschluss einschlägig sein, also aus derselben oder wenigstens einer vergleichbaren Fachrichtung stammen. Gelegentlich gefordert wird eine Mindestnote.

Beim direkten Übergang vom Bachelor- ins Masterstudium liegt dieser Abschluss oft noch gar nicht vor. In solchen Fällen ist eine Immatrikulation „unter Vorbehalt“ vorgesehen, indem Sie sich mit einem aktuellen Stand bewerben und das Zeugnis nachreichen. Details und Fristen erfahren Sie beim jeweiligen Studienangebot und auf den Themenseiten zum Bewerbungsprozess.


Bewerbung mit internationalen Zeugnissen

Bei Bewerbungen mit internationalen Zeugnissen weicht das Bewerbungsverfahren meist ab. Das schließt auch die Zeugnisprüfung ein. Außer in besonderen Fällen benötigen Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, einen Sprachnachweis über ausreichende Deutschkenntnisse. Bitte informieren Sie sich über das Procedere bei den Angaben zum gewünschten Studiengang    und auf dieser Themenseite.

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